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RW-Direkt
Ausgabe 51/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Thalhausenam 11.12.2023

Öffentlicher Teil:

4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Ortsbürgermeister Kurz gibt den Beschluss zur Erhöhung des Pachtzinses bekannt.

5. Forstwirtschaftsplan 2024

Herr Frank Krause erläutert zuerst die aktuelle Situation des Waldes in 2023. Trotz eines regnerischen Sommers leidet die Vegetation auch in diesem Jahr unter dem Klimaextrem Trockenheit. Glücklicherweise konnte der Schnee der letzten Woche den Grundwasserspiegel leicht ansteigen lassen und somit Defizite des restlichen Jahres minimal ausgleichen. Allerdings hat der Nassschnee auch bei kranken Bäumen zu hohem Schaden durch Schneebruch geführt.

Der Wirtschaftsplan 2024 wird aufgrund der Verwaltungsvorlage unter Nennung der Gebiete die beschlagen werden sollen erläutert. Des Weiteren werden die Bestimmungen zur Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement erklärt.

Der Gemeinderat wird zur Abstimmung gebeten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Sach- und Rechtslage:

Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.

Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.

In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.

Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.

Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.

Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.

Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Thalhausen beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Der Gemeinderat wird um Abstimmung gebeten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Strom und Gaslieferungsverträge 2024

Aufgrund einer kurzfristigen, drastischen Preissenkung der Strom- und Gaspreise wurde ein Eilentscheid gem §48 GemO über die Verlängerung der bestehenden Verträge notwendig.

Der Gemeinderat wird um seine Zustimmung gebeten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

8. Informationen/Verschiedenes

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass im 1. Quartal 2024 eine Einwohnerversammlung in Thalhausen stattfinden soll, bei welcher unter anderem über den Glasfaserausbau und erneuerbare Energien, z.B. den Solarpark und Windkraft informiert wird. Die Terminfindung wird im neuen Jahr fortgesetzt.

Außerdem wird über die Anschaffung eines Defibrillators für das DGH informiert. Dieser soll am Treppenaufgang platziert werden.

Ein Ratsmitglied informiert über den Sachstand zur Anschaffung eines Stromaggregats für das Dorfgemeinschaftshaus zur Errichtung einer Wärmeinsel. Bisher liegen 2 Angebote für Anlagen mit Kapazitäten von mindestens 24-33 kWh vor – durch eine enorme Auslastung der Firmen verzögert sich die Auskunft und Lieferung. Bestrebt wird eine Kooperation mit der VGV für die Beschaffung der Geräte.

9. Einwohnerfragestunde

Es bestehen keine Fragen seitens der anwesenden Zuhörer.