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RW-Direkt
Ausgabe 51/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 27. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Anhausenam 04.12.2023

6.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

  • Einer Nutzungsänderung wurde zugestimmt
  • Zwei Darlehensvergabeverträgen wurden zugestimmt
  • Der Erhöhung von Vereinszuschüssen wurde zugestimmt
  • Einem Pachtzinsnachlass wurde nicht entsprochen
  • Ein Ankauf von Firmenanteilen wurde abgelehnt

7.

Einwohnerfragestunde

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt aufgrund fehlender Zuhörerschaft.

8.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO; Strom und Gaslieferungsverträge 2024

Der Vorsitzende informiert über eine Eilentscheidung.

Die Ortsgemeinde hat im Frühjahr 2022 die Verwaltung beauftragt für die Jahre 2023-2025 die Strom- und Gaslieferung erneut auszuschreiben. Im November 2022 wurden allerdings – wegen der damals schwierigen und undurchsichtigen Energiesituation – lediglich Auftragsvergaben mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis 31.12.2023 abgeschlossen.

Aus diesem Grund musste über die Strom- bzw. Gaslieferung ab 01.01.2024 entschieden werden.

Mit der Süwag wurde der bestehende Vertrag verlängert und für 2024 neue Konditionen ausgehandelt.

Strom: neu 16,00 ct/kwh statt bisher 37,90 ct/kwh (SLP) bzw. 37,60 ct/kwh (RLM)

Gas: neu 6,50 ct/kwh statt bisher 14,970 ct/kw

9.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024

Der Forstwirtschaftsplan liegt allen Ratsmitgliedern vor.

Dem Ertrag von 79.138,00 € steht ein Aufwand von 76.145,00 € gegenüber.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

10.

Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2023/2024

Eine Vorlage ist den Ratsmitgliedern zugegangen

Es liegt ein Schreiben vom Forstamt Dierdorf vor. Hier geht es um die Empfehlung Brennholz für den häuslichen Bedarf für das Wirtschaftsjahr 2023/24. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgenden Preise für den Verkauf von Brenn-/Energieholz an Endverbraucher empfohlen

Hartholz Nadelholz

o

Baumfallend 45,00 – 49,00 €/rm 30,00 – 34,00 €/rm

o

Gerückt am Weg 64,00 – 69,50 €/rm 43,00 – 48,00 €/rm

o

Schlagraum und 29,00 – 32,00 €/rm 14,00 – 18,00 €/rm

o

Selbstwerbung 41,50 – 46,00 €/rm 19,00 – 26,75 €/rm

In einer Besprechung der Kirchspielsgemeinden schlägt man folgende Brennholzpreise vor.

für Kirchspiels-Bürger

für Auswärtige

Laubholz-Schlagabraum (Kronenholz)

23-25,-€/rm

35,00 €/rm

Nadelholz-Schlagabraum (Kronenholz)

15-17,-€/rm

30,-€/rm

Laubholz-Industrieholz (am Weg)

45-50,-€/rm

60,-€/rm

Nadelholz-Industrieholz (am Weg)

30-34,-€/ rm

44,-€/rm

Laubholz-Scheitholz (am Weg)

80,-€/rm

90,-€/rm

Nadelholz-Scheitholz (am Weg)

60,-€/rm

70,-€/rm

Einheimische Bürger werden bevorzugt bedient mit haushaltsüblichen Mengen bis 15rm/Haushalt.

Die Weitergabe von Holz an Dritte ist nicht gestattet. Die Gemeinden behalten sich vor, Zuwiderhandelnde von weiteren Brennholz-Zuteilungen auszuschließen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

11.

Beratung und Beschlussfassung über eine Spende für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Wie in jedem Jahr, steht die Frage einer Spende für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. an. Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, wie in den vergangenen Jahren 500,00 € zu spenden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

12.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Umstellung der Beleuchtung im Dorfgemeinschaftshaus auf LED-Technik

a) Sachverhalt:

Die Beleuchtung im DGH Anhausen soll auf LED-Beleuchtung umgestellt werden. Die WCs, Lager- und Abstellräume sowie die Flure werden zusätzlich mit Bewegungsmeldern ausgerüstet. Die Steuerung der Beleuchtung wird aus der Unterverteilung heraus genommen und durch ein zeitgemäßes zentrales Steuerungs-Panel im Thekenbereich ersetzt. Gleichzeitig kann hierüber auch zentral die Heizung und Lüftungsanlage gesteuert werden.

Durch den FB3 Hochbau der VGV Rengsdorf – Waldbreitbach wurde hierzu eine Preisanfrage durchgeführt. Drei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bis zum Abgabetermin am 29.09.2023, 09:00 Uhr, wurden zwei Angebote vorgelegt.

Die Überprüfung und Nachrechnung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:

1)

Firma RME, 56305 Puderbach

19.321,98 € / brutto

2)

Bieter Nr. 2

24.941,45 € / brutto

Die Preise sind wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert und entsprechen den derzeitigen Marktpreisen. Die Kosten liegen im Rahmen der Kostenschätzung. Die Kosten sind im Haushalt 2023 eingestellt.

Beschluss:

Es wird empfohlen, der mindestfordernden Firma RME, 56305 Puderbach, den Auftrag für die Elektroarbeiten in Höhe von 19.321,98 € zu erteilen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

13.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für eine neue Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus

a) Sachverhalt:

Im DGH Anhausen soll die Gaszentralheizung aus dem Jahr 1993 durch eine moderne

Gas-Brennwerttherme ersetzt werden.

Durch den FB3 Hochbau der VGV Rengsdorf – Waldbreitbach wurde hierzu eine Preisanfrage durchgeführt. Drei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bis zum Abgabetermin am 24.11.2023, 09:00 Uhr, wurden zwei Angebote vorgelegt.

Die Überprüfung und Nachrechnung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:

1)

Rosenberg & Langhardt,

56584 Thalhausen

17.316,88 € / brutto

2)

Bieter Nr. 2

18.490,10 € / brutto

Die Preise sind wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert und entsprechen den derzeitigen Marktpreisen. Die Kosten liegen im Rahmen der Kostenschätzung. Die Kosten sind im Haushalt 2023 eingestellt.

Beschluss:

Es wird empfohlen, der mindestfordernden Firma Rosenberg & Langhardt, 56584 Thalhausen, den Auftrag für die Heizungsarbeiten in Höhe von 17.316,88 € zu erteilen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

14.

Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Sach- und Rechtslage:

Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.

Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.

In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.

Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.

Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.

Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.

Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Anhausen beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

15.

Steuerhebesätze ab 01.01.2024; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurden höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt:

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert

sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.

Beispiel:

Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.

300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €

Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.

Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.

Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2024 auf die geltenden Nivellierungssätze anzuheben:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt

Ja-Stimmen:; Nein-Stimmen: 13; Enthaltungen: 0

16.

Mitteilungen/Verschiedenes

- Der Glasfaserausbau der Deutschen Glasfaser AG möchte den Ausbau vorziehen, Begonnen werden soll bereits ab Ende Januar 2024. Die Deutsche Telekom Glasfaser Plus hat bereits mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Anhausen begonnen, allerdings gibt es Beschwerden hinsichtlich der Widerherstellung der Straßenflächen. Die Nachbesserungen werden von der Bauabteilung der VG/RW kontrolliert. Zudem wird eine Endabnahme erfolgen.

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Der Ortsgemeinde ist von der Verwaltung der VG/RW ein Notfall- Vorsorgeplan zugegangen. Dieser wird öffentlich ausgehangen.

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Es liegt eine Info E-Mail vom Naturpark Rhein Westerwald vor. Hier wird mitgeteilt, dass bis Ende 2023 noch Förderanträge für Projekte gestellt werden können.

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Der Zuwendungsbescheid der ADD zum Ankauf des Wichtelwagens für die Waldkindergartengruppe liegt vor.

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Die Straßenbeleuchtungsverträge mit der Süwag wurden bis zum 30.06.2024 Verlängert.

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Die Reinigung der Sinkkästen wurde für das Frühjahr 2024 in Auftrag gegeben.

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Am 15.11.2023 fand die Generalversammlung der Energiegenossenschaft Kirchspiel Anhausen eG statt.

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Am 23.11.2023 fand die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Rengsdorf statt.

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Am 27.11.2023 sollte die Mitgliederversammlung des Touristik-Verbands Wiedtal e.V. stattfinden, diese wurde witterungsbedingt abgesagt.

-

Am 29.11.2023 fand die Süwag Energiekommissionsitzung statt.

Termine:

  • 08.12.2023 Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Siegburg
  • 16.12.2023 Weihnachtsbaumverkauf auf dem Weberstück
  • 29.01.2024 Gemeinderatssitzung