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RW-Direkt
Ausgabe 51/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Melsbach für das Haushaltsjahr 2024 vom 20. Dezember 2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Die §§ 2 – 8 bleiben unverändert.

§ 2 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.12.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

23. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Melsbach, 20.12.2024
Ortsgemeinde Melsbach
Klein, Ortsbürgermeister