Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 2 – 8 bleiben unverändert.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber | bisher verändert | um nunmehr festgesetzt auf |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.187.983,00 | 0,00 | 3.187.983,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.349.872,00 | 70.000,00 | 3.419.872,00 |
| der Jahresfehlbetrag auf | -161.889,00 | -70.000,00 | -231.889,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -240.600,00 | 70.000,00 | -310.600,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 348.400,00 | 430.000,00 | 778.400,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 898.400,00 | 700.000,00 | 1.398.400,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
|
| -620.000,00 |
| der Finanzmittelfehlbetrag auf | -590.600,00 | -340.000,00 | -930.600,00 |
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.12.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
23. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.