Auf Antrag des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) wird die Vorfahrtsregelung auf der Bergstraße (Kreisstraße 4) im Ortsteil Reuschenbach geändert und eine Vorfahrtsstraße angeordnet. Die Aufhebung der Regelung „Rechts vor links“ erfolgt entsprechend den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, wonach die Vorfahrt für Kreisstraßen grundsätzlich unter Verwendung des Zeichens 306 anzuordnen ist. Weiterhin wird auf Antrag des LBM entsprechend gesetzlicher Vorgaben die innerörtliche Beschilderung der „30er-Zone“ entfernt.
Die o.g. straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen erfolgen mit Zustimmung der Polizeiinspektion Straßenhaus.