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RW-Direkt
Ausgabe 6/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2023 vom 10. Februar 2023

Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach vom 09.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 26.01.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 200.100,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 216.100,00 €

der Jahresfehlbetrag auf -16.000,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -14.690,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Zweckverbandsumlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht: Reduzierte Holzbodenfläche - siehe § 7 i. V. mit § 4 I der Verbandsordnung.

Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder

Ortsgemeinde Breitscheid

Ortsgemeinde Datzeroth, Festbetrag gem. § 7 Abs. 3

der Verbandsordnung

Ortsgemeinde Hausen (Wied)

Ortsgemeinde Kurtscheid

Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Ortsgemeinde Niederbreitbach

Ortsgemeinde Roßbach

Ortsgemeinde Waldbreitbach

Rengsdorf, 10.02.2023
Forstzweckverband Waldbreitbach
gez. Breithausen
Verbandsvorsteher

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 13. Februar 2023 bis 21. Februar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 10.02.2023
Forstzweckverband Waldbreitbach
gez. Breithausen
Breithausen, Verbandsvorsteher