Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2023 vom 10. Februar 2023
Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach vom 09.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 26.01.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 200.100,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 216.100,00 €
der Jahresfehlbetrag auf -16.000,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -14.690,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Zweckverbandsumlage
Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht: Reduzierte Holzbodenfläche - siehe § 7 i. V. mit § 4 I der Verbandsordnung.
Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:
| Verbandsmitglieder | Umlage 2023 in € |
| Ortsgemeinde Breitscheid | 11.157,00 € |
| Ortsgemeinde Datzeroth, Festbetrag gem. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung | 1.000,00 € |
| Ortsgemeinde Hausen (Wied) | 4.882,00 € |
| Ortsgemeinde Kurtscheid | 5.970,00 € |
| Ortsgemeinde Neustadt (Wied) | 6.432,00 € |
| Ortsgemeinde Niederbreitbach | 3.147,00 € |
| Ortsgemeinde Roßbach | 4.065,00 € |
| Ortsgemeinde Waldbreitbach | 3.347,00 € |
|
| 40.000,00 |
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 13. Februar 2023 bis 21. Februar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.