Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 6/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hümmerich am 05.01.2023

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In der nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

2. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2021

Ortsbürgermeister Schmidt gibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz ab. Aus den Reihen des Rates wird Joachim Vergin berufen. Derweil rücken Ortsbürgermeister Schmidt und der 1. Ortsbeigeordnete Reinhäckel vom Sitzungstisch ab.

Herr Vergin erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Guido Rämer das Wort.

Er trägt dem Gemeinderat den Prüfbericht vor. Der Prüfungsausschuss konnte keine Unregelmäßigkeiten feststellen und hat keine Einwände. Dem Gemeinderat wird empfohlen den Jahresabschluss 2021 anzunehmen, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie den sonstigen Anordnungsberechtigten Entlastung zu erteilen und den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.

Herr Vergin stellt die Empfehlung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Abstimmung.

Der Gemeinderat folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Ortsbürgermeister Schmidt übernimmt wieder den Vorsitz.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023

a) Sachverhalt:

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.

Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.

Beispiel:

Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.

300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €

Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.

Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.

Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese jedoch noch nicht feststehen, empfehlen wir folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes festgelegten Nivellierungssätze anzuheben.

Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt

Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 10, Enthaltungen: 0

Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten (steigende Energiepreise, Inflation etc.) ist man sich im Rat einig, dass man die Bürger nicht zusätzlich noch durch eine Erhöhung der Steuerhebesätze belasten möchte.

Im kommenden Jahr wird man sich mit der Thematik neu befassen.

4. Information über den Bericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Neuwied über die Prüfung der Haushalts und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Hümmerich.

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Neuwied hat im vergangenen Jahr die Haushalts und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Hümmerich für den Zeitraum von 2017 bis 2021 geprüft.

Ortsbürgermeister Schmidt gibt hierzu einen kurzen Überblick über die wichtigsten Feststelllungen.

5. Zustimmung zur Annahme einer Spende

Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes hat die Ortsgemeinde Hümmerich eine zweckgebundene Spende in Höhe von 100,00 Euro von der Kuala Kunststofftechnik GmbH aus Oberlahr erhalten.

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Informationen

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.

7. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.

8. Einwohnerfragestunde

  • Eine Zuhörerin weist daraufhin, dass es im Bereich der Krippen im Steinbruch eine Kameraüberwachung gibt, jedoch kein entsprechendes Hinweisschild vorhanden ist.

Der Vorsitzende sagt zu, die Sache zu klären.

  • Weiterhin werden Fragen über Grundstücksverkäufe, den daraus resultierenden positiven Jahresabschluss und das Projekt „Dein Hektar“ beantwortet.