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RW-Direkt
Ausgabe 6/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rengsdorf

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 03.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde

Rengsdorf-Waldbreitbach sind 36 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 72 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 120 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen

möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates sind bei dem Wahlleiter,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, 56579 Rengsdorf,

Westerwaldstraße 32 - 34, Zimmer 19 einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat 7 begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet 8. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Rengsdorf, den 09.02.2024
Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister
und Verbandsgemeindewahlleiter