Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Breitscheid, Flur 2, Flurstück 18 groß 0,6112 ha
Gemarkung Breitscheid, Flur 5, Flurstück 2 groß 1,5372 ha
Gemarkung Breitscheid, Flur 2, Flurstück 14 groß 0,0075 ha
Gemarkung Breitscheid, Flur 2, Flurstück 16 groß 0,6704 ha
Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.