Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 6/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Breitscheid, Flur 2, Flurstück 18 groß 0,6112 ha

Gemarkung Breitscheid, Flur 5, Flurstück 2 groß 1,5372 ha

Gemarkung Breitscheid, Flur 2, Flurstück 14 groß 0,0075 ha

Gemarkung Breitscheid, Flur 2, Flurstück 16 groß 0,6704 ha

Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.