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RW-Direkt
Ausgabe 7/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachungfür den Zweckverband Kirchspiel Anhausen

Gemäß Art. 1 Nr. 5 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der

Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen zur Beschlussfassung in der Sitzung am 02.03.2023 vorgelegt wird.

Der o.a. Entwurf liegt in der Zeit vom 17.02.2023 bis 02.03.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, FB 2 –Finanzen-, Rengsdorf, aus. Unter www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Rathaus &Bürgerservice/ Bürgerservice/ Finanzen/Kirchspiel Anhausen/Offener Haushalt ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.

Die Einwohner des Kirchspiels Anhausen haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle einzureichen.

Rengsdorf, den 17.02.2023
Zweckverband Kirchspiel Anhausen
Breithausen, Bürgermeister und Verbandsvorsteher