Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Ratsmitglied Moritz Roch eine Verschiebung des vorgesehenen Tagesordnungspunktes 9 „Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023“. Der Antrag wird von ihm auch kurz begründet. Es sollte heute keine abschließende Entscheidung hierzu erfolgen, sondern erst zu Beginn des Folgejahres.
Ortsbürgermeister Klein stellt daher den Antrag zur Abstimmung, ob der genannte TOP 9 verschoben werden soll
Nach kurzer Beratung innerhalb des Rates wird der Antrag von Ratsmitglied Roch mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 4
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Verlängerung eines bestehenden Pachtvertrages über ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück wurde einstimmig beschlossen.
5. Informationen des Ortsbürgermeisters
| - | Der Vorsitzende berichtet kurz über den aktuellen Sachstand „Kita“. Der finale Entwurf eines Notarvertrages und eine Vereinbarung über ungedeckte Personal- und Sachkosten liegt vor und wird zur Zeit von der Landeskirche geprüft. |
| - | Auf dem Friedhof Melsbach wurde eine Urnenstelenanlage geliefert und aufgebaut. Die Anlage wurde mit Rasen und Pflanzen gestaltet. Überlegungen bezüglich der Gebührengestaltung und eventuell notwendige Änderungen der Friedhofssatzungen könnten sich künftig ergeben. |
| - | Der Vorsitzende gibt die Beträge bekannt, die die Gemeinde als Einspeisevergütung für Stromlieferungen ab dem 01.01.2023 erhält: |
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| 37,90 Cent/kWh netto (Preis SLP) |
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| + 3,00 EUR monatlich je Lieferstelle |
| - | Trotz jährlicher Pflege und Nachsandungen sind durch die teilweise große Hitze in diesem Sommer Probleme auf dem Kunstrasenplatz Melsbach aufgetreten. |
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| Das Gummigranulat ist dann teilweise verklumpt. - Dieses Problem ist auf vielen Kunstrasenplätzen in Deutschland aufgetreten. |
| - | Eine hohe Teilnehmerzahl hat den St. Martinszug in Melsbach am 11.11.2022 besucht. |
| - | Auch der diesjährige Weihnachtsmarkt war laut Holger Klein sehr gut besucht. Der Ortsbürgermeister bedankt sich ausdrücklich im Namen der Gemeinde bei allen Helferinnen und Helfern der Ortsvereine. |
| - | Dieses Jahr kann ein Weihnachtsbaumverkauf nicht stattfinden (da die Bäume in der Schonung erst nachwachsen müssen). |
| - | Laut dem Vorsitzenden ist die Prüfung der Ortsgemeinden der VGV Rengsdorf-Waldbreitbach von der Kommunalaufsicht abgeschlossen. Bereits in der Dienstbesprechung der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister am 24.11.2022 wurde einiges hierzu besprochen. Der Prüfbericht fordert Stellungnahmen der Gemeinden bis zum 28.02.2023. In Abstimmung mit der Verwaltung soll der Prüfbericht in der ersten Gemeinderatssitzung in 2023 behandelt werden (einschließlich etwaiger notwendiger Stellungnahmen). |
| - | Ortsbürgermeister Klein gibt einen Rückblick über die Erkenntnisse der Waldbegehung vom 08.10.2022. |
| - | Die Einwohnerversammlung hat am 22.01.2022 stattgefunden. |
| - | Die Ortsdurchfahrt Altwied ist seit dem 28.11.2022 für wahrscheinlich 72 Wochen gesperrt. Es erfolgt eine Umleitung über Melsbach; Schwerlastverkehr wird ab Niederbreitbach über Wolfenacker/Kurtscheid umgeleitet. |
| - | Am 15.12.2022 soll ein Termin zusammen mit dem Ordnungsamt und der Polizei stattfinden (Thematik: Parken und Verkehrsberuhigung in Melsbach). |
| - | Von der Ortsgemeinde Melsbach wurde Herr Hans-Jürgen Wagner für den diesjährigen Ehrenamtspreis der VG Rengsdorf-Waldbreitbach vorgeschlagen. Die Verleihung hat am 01.12.2022 stattgefunden. |
6. Rechnungsprüfung 2021
Herr Bernd Klein übernimmt als ältestes Ratsmitglied den Vorsitz, da der Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen sind.
Ratsmitglied Wolfgang Klein nimmt wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO ebenfalls an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Klaus Rauschenberger vom Rechnungsprüfungsausschuss trägt den Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2021 vor. Die Prüfung ist erfolgt bei der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Rengsdorf; notwendige Belege konnten eingesehen werden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erstreckte sich stichprobenweise (§ 112 GemO) auf den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss, auf die Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses, auf die Haushaltswirtschaft und deren vorschriftsmäßige Durchführung, auf die Überwachung der Zahlungsabwicklung. Bei der Prüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2021 anzunehmen, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und den sonstigen Anordnungsberechtigen der Verbandsgemeinde Entlastung zu erteilen und gleichzeitig den geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.
Die Beschlussfassung hierzu erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Holger Klein übernimmt wieder den Vorsitz.
7. Haushaltsplanung 2023
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Holger Klein, erläutert kurz die wesentlichsten Ansätze und Planungen für das Haushaltsjahr 2023.
Unter anderem sind diverse Wegebaumaßnahmen vorgesehen (Friedhof, Weiher ...) und die Anschaffung eines neuen Traktors für rund 72.000,00 EUR.
Aktuell eingegangen ist ein Antrag vom Reiterverein Melsbach e.V. auf Leistung eines Zuschusses in Höhe von 2.000,00 EUR (Sonderbezuschussung für die neue Vereinshütte).
Beigeordneter Michael Roman (Mitglied im Reiterverein) wird gebeten, sich kurz zu dem Antrag zu äußern.
Nach kurzer Aussprache stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Zuschussantrag in Höhe von 2.000,00 EUR für den Reiterverein Melsbach e.V. zu.
Ebenfalls einstimmig zugestimmt wird den vorgesehen Haushaltswünschen für 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
8. Forstwirtschaftsplan 2023
Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 liegt den Anwesenden vor. Holger Klein gibt einige Erläuterungen und Hinweise hierzu.
Anschließend stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
9. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023
a) Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Klein verweist auf die Verwaltungsvorlage und erklärt anhand der Vorlage die Thematik Anpassung Nivellierungssätze inkl. Begründungen und Empfehlungen der Verwaltung:
Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.
Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:
Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:
| - | Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H. |
| - | Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H. |
Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage…) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.
Beispiel:
Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.
300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €
Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.
Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.
Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.
Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese jedoch noch nicht feststehen, liegt von der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Fachbereich 2 -Finanzen- folgender Beschlussvorschlag vor:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes festgelegten Nivellierungssätze anzuheben.
Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze.
Innerhalb des Rates kommt es zu einer längeren Aussprache, in der es ersichtlich wird, dass man der Vorlage mit der verbundenen Erhöhung auf die Mindestnivellierungssätze des Landes RLP ab dem 01.01.2023 nur sehr "zähneknirschend" zustimmen könnte.
Während der Aussprache stellt Ortsbürgermeister folgende Punkte in die Diskussion:
Bei den steigenden Preise infolge der Inflation, höhere Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine, Grundsteuerreform, ... würde die Entscheidung pro Anhebung der Nivellierungssätze jedem Gemeinderatsmitglied nicht leicht fallen. Jedoch sollten folgende Punkte genannt werden, um die Entscheidungsfindung etwas nachzuvollziehen:
| 1. | Die Ortsgemeinde Melsbach hat schon beantragt und wird noch bei den großen Projekten in Grundschule und KiTa Fördergelder in einem Gesamtvolumen von 500.000 bis 600.000 Euro beantragen. Hier gibt es die klare Vorgabe des Landes: „wer Fördergelder beansprucht, der muss zumindest die Mindesthebesätze in der Haushaltssatzung berücksichtigen.“ Das ist der Grundsatz des kommunalen Solidarprinzips. |
| 2. | Die Kosten für die Pflichtaufgaben einer Kommune steigen ebenso. Vor allem Melsbach ist Träger einer eigenen Grundschule mit durchschnittlich 80 Kindern (Tendenz steigend) und übernimmt die Bauträgerschaft der ortsansässigen KiTa der ev. Kirchengemeinde Feldkirchen-Altwied. KiTa-Plätze sind in RLP kostenfrei, im Gegensatz zu benachbarten Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen. Das heißt, dass es einen KiTa-Platz nicht zum Nulltarif gibt: das Land und die Kommunen müssen dies finanzieren. Neben der Übernahme der Bauträgerschaft finanziert die Ortsgemeinde die KiTa über die ungedeckten Personal- und Sachkosten und über die Abrechnung des Landkreises Neuwied jedes Jahr mit 120.000 bis 150.000 Euro zusätzlich. Doch die Investitionen in die Infrastruktur wie eigene Grundschule und KiTa sind Standortvorteile. Zudem sind es Investitionen in die Zukunft von Melsbach. |
| 3. | Die Ortsgemeinde ist auch bei Nichtanhebung der Mindestnivellierungssätze mit dem umlageabhängigen Anteil an der Differenz beteiligt. Bei einer Differenz von ca. 75.000,- Euro mehr zu den alten Hebesätzen, würde die Ortsgemeinde zwischen 70-80% vom Differenzbetrag wieder in die Umlage finanzieren müssen. |
| 4. | Der Zeitpunkt ist ungünstig und spricht nicht gerade vom situationsbedingten Feingefühl der Landesregierung. Jedoch war die letzte Anhebung ca. in 2011 und das Land hat in den vergangenen 4-5 Jahren immer wieder die Anhebung der Mindestnivellierungssätze angekündigt. Dass dies nun parallel zum neuen Landesfinanzausgleichgesetz erfolgt, macht die Sache nicht gerade positiv. Die Ortsgemeinde Melsbach ist nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz einer der wenigen Profiteure. Ca. 570.000,- Euro an Schlüsselzuweisungen A und B erhält die Ortsgemeinde aus dem Landesfinanzausgleich. Davon verbleiben dann umlagebedingt ca. 15-20% im Haushalt, die wiederum für die anstehenden Großprojekte genutzt werden. |
| 5. | Das Land und somit die Kommunalaufsicht werden zukünftig die klare Vorgabe eines ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushaltes verfolgen. |
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| Das bedeutet für die Kommunen, dass sie bei einer Unterdeckung die eigenen Finanzmittel entsprechend steuern muss - und dies geht leider nur über die Steuerhebesätze. Gesetzlich sind bis zu 1000%-Punkte möglich. |
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| Wenn Kommunen durch liquide Mittel ihren Haushalt ausgleichen können, dann wird dies berücksichtigt. Für Melsbach bedeutet es, dass man den akt. Bestand der liquiden Mitteln (Ende 2022 ca. 2 Mio Euro) für die angesprochenen Großprojekte in Grundschule und KiTa investiert. Wenn sich alles nach den Vorstellungen entwickelt, wird die Ortsgemeinde Melsbach für die anstehenden Großprojekte aber auch keine Kredite in Anspruch nehmen. Das heißt, dass dann auch die z.Zt. übermäßigen Kreditzinsen von 3,5 bis 4% (Tendenz steigend) den Haushalt nicht belasten werden. |
Letztlich schließt sich der Gemeinderat einstimmig dem vorliegenden Beschlussvorschlag an.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
10. Grundschule - Betreuungsbungalow
Ortsbürgermeister Klein gibt einige Informationen über den derzeitigen Sachstand „Betreuungsbungalow“ an der Grundschule.