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RW-Direkt
Ausgabe 7/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bonefeld am 14.12.2022

1. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023

a) Sachverhalt:

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.

Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.

Beispiel:

Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.

300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €

Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.

Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.

Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht feststehen, wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes festgelegten Nivellierungssätze anzuheben“.

„Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze“.

Es folgt eine intensive Beratung innerhalb des Rates, in dem unter anderem auch der gesetzte Zeitpunkt seitens der Landesregierung für die Erhöhung als völlig inaktzeptabel angesehen wird. Exorbitant steigende Energiekosten, steigende Inflation etc. bereiten jedem/r einzelnen Bürger/in schon genug Sorgen. Die Steuern in dieser Zeit auch noch zu erhöhen, ist für den Rat völlig unverständlich.

Würde die Ortsgemeinde die Erhöhung beschließen, würden die Bürgerinnen und Bürger insgesamt mit Mehrkosten zwischen ca. 40 000,00 - 50 000,00 € verteilt auf die jeweiligen Grundstücke belastet.

Der Rat spricht sich, auch mit der Gewissheit, dass die entstehenden Mehrkosten (bei Umlagen etc.) die Ortsgemeinde allein tragen und übernehmen muss, gegen die Erhöhung der Nivellierungssätze der obigen Steuern aus. Der Gemeinderat ist sich zudem bewusst, dass mit dieser Entscheidung, dem Nichtausschöpfen der Einnahmemöglichkeiten, etwaige Fördergelder verweigert werden können und der Haushalt nicht ausgeglichen sein wird.

Dennoch wird sich bewusst gegen die Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz entschieden, um somit ein Zeichen der Solidarität in schweren Zeiten zu setzen. Die vorgeschlagene Erhöhung wird daher verschoben. Der Gemeinderat wird in einem Jahr neu beraten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" des Bundes; Beratung und Beschlussfassung

Revierförster Sebastian Grobbel hat in der letzten Sitzung den nachfolgenden Sachverhalt dem Rat ausführlich vorgetragen.

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z.B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.

De Rat befürwortet die Antragstellung und Teilnahme an dem Förderprogramm.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

3. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Bonefeld

Bebauungsplan "Erweiterung Aufm Hüschen";

Aufstellungsbeschluss

An der Beratung und Beschlussfassung nehmen die Ratsmitglieder Klaus Reinhard und Manfred Krämer nicht teil und verlassen den Sitzungstisch, da gemäß § 22 GemO Ausschließungsgründe vorliegen.

a) Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bonefeld hat in der Sitzung am 09.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Aufm Hüschen“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 13.12.2019 öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss vom 18.12.2019 hat der Rat nochmal an der Ausweisung festgehalten.

Zwischenzeitlich wurden jedoch durch den Gemeinde- und Städtebund Bedenken gegen die Umsetzung der Bebauungspläne vorgetragen. Hintergrund ist die Neufassung des §13b BauGB. Entgegen der ursprünglichen Annahme, bei der Änderung des § 13b handelt es sich um eine Verlängerung der Regelung, ist nach Auffassung der Juristen eine Neufassung erfolgt. Dies bedeutet nach der dortigen Rechtsauffassung, dass Verfahren aus 2019 nur bis 2021 abgeschlossen werden können. Bei Verfahren die in 2022 noch nicht abgeschlossen sind, ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Da die Ortsgemeinde noch am Beginn des Verfahrens ist, sollte die Rechtsproblematik mit einem neuen Aufstellungsbeschluss ausgeräumt werden können.

Hiermit wiederholt der Gemeinderat aus Gründen der Rechtssicherheit den Beschluss vom 12.10.2022

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Aufm Hüschen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Mitteilungen/Verschiedenes

  • Ortsbürgermeisterin Claudia Runkel führt aus, dass der Auftrag an die Fa. Apicodo zur Einrichtung einer „Ortsgemeinde-App“ im Rahmen einer Eilentscheidung - im Einvernehmen mit den Ortbeigeordneten - gemäß der Gemeindeordnung erteilt worden ist. Seitens einiger Ratsmitglieder wird die Vorgehensweise beanstandet, da es aufgrund der Besprechung in der letzten Ratssitzung noch einige offene Fragen und Informationsbedarf insbesondere - auf eine weitere mögliche Option für eine App-Installation - gab. Sollte es im Vorfeld der Beratung zu diesbezüglich - letztendlich missverständlichen - Interpretationen innerhalb des Rates gekommen sein, wird dies seitens der Gemeindeleitung bedauert.

  • Die Haussammlung, in diesem Jahr erstmalig von den „Maimädchen“ durchgeführt, ergab ein stolze Summe von insgesamt 892,15 €.

  • Ortsbürgermeister Claudia Runkel informiert den Rat über den Sachstand der Beleuchtungseinrichtungen Radweg „Birkenhof - Ortseingang Kurtscheid“.

  • Der Weihnachtsbaumversteigerung findet am 17.12.2023 statt. Die Preise werden auf dem Vorjahresniveau belassen. Der Arbeitseinsatz beginnt um 13.00 Uhr.

  • Ratsmitglied Frank Dieter Reinhard berichtet dem Rat über den Sachstand des Kühlhauses im Deichwiesenhof. Sollte die Reparaturarbeiten nach Besichtigung der Fachfirma über 12.00,00 € liegen, soll dann jedoch eine beschränkte Ausschreibung für die Neuanschaffung eines Kühlcontainers

  • Es wird nochmals der Dienst für die Schneeräumung seitens der Ortsgemeinde angesprochen. Aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters kam es zu personellen Engpässen, so dass eine Schneeräumung nicht bzw. überall nicht komplett durchgeführt werden konnte.

  • Die Fitnessgeräte des VITAL-Parcours HAREBO sind offiziell abgenommen worden.

  • Anstelle der Ausrichtung des nächsten „Gründonnerstagsessens“ soll evtl. anderweitige gemeinsame Veranstaltung stattfinden.

  • Ein Ratsmitglied spricht nochmals die aktuelle Parksituation im Gewerbegebiet Bonefeld an. Durch das ständige Parken und Befahren der großen Fahrzeuge (LKW und Busse) wird zunehmend der Bordstein bzw. der Bürgersteig stark beschädigt. Durch das Parken im Kurvenbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Es soll nochmals mit dem Ordnungsamt ein Ortstermin bzgl. einer etwaigen Beschilderung (evtl. Parkverbotsschilder etc.) stattfinden.

  • Die Leitplanke in der Straße „Im Gäsel“ wurde zwischenzeitlich montiert. Der Schaltschrank der Syna AG muss aber noch versetzt werden, da sich dieser jetzt durch die Anbringung der Schranke nicht mehr gänzlich öffnen lässt.

  • Ortsbürgermeister Claudia Runkel berichtet über den Ortstermin am Jagdhaus (Brücke) mit den VG-Werken, dem DLR und der VGV Rengsdorf-Waldbreitbach Die alte Eiche muss sehr wahrscheinlich aufgrund der durchzuführenden Arbeiten gefällt werden. Als Ausgleich werden an dieser Stelle 2 neue Bäume gepflanzt. Die noch ausstehenden Arbeiten werden spätestens im März abgeschlossen sein.

  • Ein Ratsmitglied spricht nochmals die energetische Sanierungen (Insb. Photovoltaik) der gemeindeeigenen Liegenschaften an. Lei8der zögern sich die Gespräche durch Überlastung der entsprechenden Firmen hinaus.

  • An der „Schutzhütte „Philippsruh“ wird eine Machbarkeitsstudie für die evtl. Aufstellung eines Funkmastes erfolgen.

9. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Ortsbürgermeisterin Claudia Runkel führt aus, dass im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden.