Zu dieser Versammlung werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Anhausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Die Versammlung hat zur Tagesordnung:
| 1. | Neuverpachtung Jagd |
| 2. | Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Ortsgemeinde |
| 3. | Verschiedenes/Informationen |
Anmerkung:
Jeder Jagdgenosse kann sich vertreten lassen. Eine schriftliche Vollmacht ist zu der Versammlung mitzubringen. Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Anhausen, nach Maßgabe des Jagdgenossenschaftskatasters.