1. Bericht des Revierförsters
Sebastian Grobbel erläutert den Wirtschaftsplan 2025.
Er berichtet, dass in 2024 rd. 1200 fm eingeschlagen wurden (u.a. aufgrund von Käferbefall und Windholz) und das Jahr positiv abgeschlossen werden konnte. Der Einschlag beläuft sich normalerweise auf rd. 780 fm, so dass für 2025 ein Einschlag von rd. 500 fm geplant ist (200 fm Laubholz und 300 fm Nadelholz). Es sind weitere Nachbesserungen in den vorhandenen Kulturen, Kulturpflege sowie Verbiss- und Fegeschutz und die Wegeunterhaltung vorgesehen. Es wird mit einem Ertrag von insgesamt 54.466,00 € und einem Aufwand von 53.750,00 € gerechnet.
In der Weihnachtsbaumschonung auf der Gastrasse werden wie in den beiden Vorjahren 20% der Fläche mit neuen Bäumen bepflanzt. Wenn dieser Rhythmus beibehalten wird, sollten ab 2027 wieder jährlich Weihnachtsbäume zur „Ernte“ anstehen. In diesem und im nächsten Jahr kann kein Baumverkauf aus der Schonung stattfinden. Bei Bedarf könnte Sebastian Grobbel Weihnachtsbäume aus dem Sauerland liefern.
Der Forstwirtschaftsplan wird einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Brennholzpreise:
Sebastian Grobbel empfiehlt, die bisherigen Preise beizubehalten.
| • | Kronenholz: 35,00 € / rm |
| • | Holz am Wegesrand: 50,00 € / rm |
| • | Gesetztes Holz am Weg: 100,00 € / rm |
Der Einschlag ist geplant ca. Ende Januar - Mitte Februar 2025.
7 Personen, die selbst Holz erwerben, nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Die bisherigen Holzpreise werden beibehalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend
a) Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied den Vorsitz im Gemeinderat.
Der Bürgermeister und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung.
Diese Prüfung hat am 27.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
| • | Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Der Übersicht der Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt. |
| • | Der Rechnungsprüfungssauschuss schlägt dem Gemeinderat die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten und der sonstigen Anordnungsberechtigten vor. |
Beschluss:
| • | Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Der Übersicht der Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt. |
| • | Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten und der sonstigen Anordnungsberechtigten. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kindergartenzweckverband Honnefeld und der Ev. Kirchengemeinde Honnefeld über die gebäudebezogenen Kosten der KiTas im Kirchpiel Honnefeld
a) Sachverhalt:
Am 20.11.2024 fand ein Treffen der Mitglieder des Kindergartenzweckverbandes und der Ortsbeigeordneten der verbandsangehörigen Ortsgemeinden statt.
Die Teilnehmer/innen wurden u.a. über die Regelungen zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten im Kindertagesstättengesetz (KiTaG) vom 01.07.2021, über den Inhalt der Übergangsvereinbarung vom 22.03.2024 sowie den Entwurf einer Leistungsvereinbarung über die gebäudebezogenen Kosten informiert.
Sämtliche Unterlagen liegen den Ortsgemeinden in Papierform und in digitaler Form vor.
Regelungen im „neuen KiTaG“ seit dem 01.07.2021:
§ 27 I 1 KiTaG Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
Personalkosten, die durch
1. Zuweisungen des Landes § 25 II
44,7% bei kommunaler Trägerschaft
47,2% bei freier Trägerschaft
2. Elternbeiträge § 26 II (U2 Kinder, einkommensabhängig)
3. „angemessene“ Eigenleistung des Trägers § 5 II
nicht gedeckt sind, werden durch
4. Zuwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
ausgeglichen.
§ 5 II KiTaG Trägerschaft
Der Träger der Einrichtung muss bereit und in der Lage sein, eine bedarfsgerechte und geeignete Einrichtung zu schaffen und eine angemessene Eigenleistung zu erbringen.
Kommunale Spitzenverbände schließen mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und den auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eine Rahmenvereinbarung
| - | über Planung, Betrieb und Finanzierung von TE sowie |
| - | die angemessene Eigenleistung der Träger, |
die die Grundlage für Vereinbarungen auf örtlicher Ebene bildet.
Verhandlungen zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung haben seit mehr als drei Jahren zu keinem abschließenden Ergebnis geführt.
Mit Datum vom 22.03.2024 wurde zwischen den in § 5 KiTaG genannten Institutionen/Beteiligten eine Übergangsvereinbarung für den Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2024 abgeschlossen, welche die Finanzierungsregelung vorsieht.
Danach gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern der Kindertagesstätten eine Förderung zur anteiligen Refinanzierung der Personalkosten sowie der sonstigen notwendigen Kosten in Höhe von 102,5 % der zuwendungsfähigen Personalkosten (99% für Personalkosten und 3,5% für sonstige notwendige Kosten).
Energie- und Heizmittelkosten sind von der Förderpauschale umfasst und werden deshalb nicht den gebäudebezogenen Kosten zugerechnet.
Die Übergangsvereinbarung ist durch den Landkreis Neuwied mit den freien Trägern vor Ort in Einzelvereinbarungen umzusetzen. Der Entwurf der Übergangsvereinbarung liegt vor.
Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Übergangsvereinbarung mit sämtlichen freien kirchlichen Trägern umgesetzt werden kann.
Das Presbyterium der ev. Kirchengemeinde Honnefeld hat der Umsetzung der Übergangsvereinbarung zugestimmt.
Lt. bestehender öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen der ev. Kirchengemeinde Honnefeld und dem Kindergartenzweckverband zahlte dieser an den Betriebsträger bisher jährlich einen Abschlag auf die ungedeckten Personal- und Sachkosten der KiTas.
Mit Umsetzung der Übergangsvereinbarung sind die Zahlungen ab dem 01.07.2021 rückabzuwickeln, d.h. die Zahlungen seit dem 01.07.2021 werden vom Betriebsträger erstattet.
Gemeindebeteiligung
Gemäß § 27 III KiTaG sollen die im Einzugsbereich einer Tageseinrichtung liegenden Gemeinden zur Deckung der Kosten des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beitragen. Gemeinden im Landkreis Neuwied, die im Einzugsbereich einer Tageseinrichtung in freier Trägerschaft liegen, werden mit einer Gemeindebeteiligung in Höhe von 11 % der zuwendungsfähigen Personalkosten der Kindertagesstätte in freier Trägerschaft herangezogen.
Allerdings wird bei der Festsetzung der Gemeindebeteiligung nicht mehr die Finanzkraft der Ortsgemeinde berücksichtigt, wie vor dem 01.07.2021.
Leistungsvereinbarung über gebäudebezogenen Kosten
Der freie Träger hat das Recht, mit den im Einzugsbereich einer Tageseinrichtung liegenden Gemeinden oder Gemeindeverbänden Leistungsvereinbarungen über die Förderung von gebäudebezogenen Kosten zu schließen.
Der Entwurf einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kindergartenzweckverband und der ev. Kirchengemeinde Honnefeld liegt vor.
Diese regelt, dass der Bauträger die Kosten für das Facilitymanagement sowie sämtliche weitere gebäudebezogenen Kosten mit Ausnahme der Energie- und Heizmittelkosten übernimmt. Die anteiligen Personalkosten für den Hausmeister fallen mit insgesamt 25 Stunden in die gebäudebezogenen Kosten.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend beschließt den Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kindergartenzweckverband und der Evangelischen Kirchengemeinde Honnefeld rückwirkend ab dem 01.07.2021.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Zuhörer anwesend.
5. Verschiedenes
| a) | Aktuell hat die Verwaltung eine Haushaltssperre verhängt, es wurde bisher in keiner Ortsgemeinde der VG ein Haushalt genehmigt. Derzeit darf daher kein Geld ausgegeben und keine neuen Projekte begonnen werden. |
| b) | Dorferneuerungskonzept: Interesse an einer Mitarbeit in der Arbeitsgruppe haben neben Karsten Letschert, Harald und Sandra Berndt, Sonja Haymann, Andreas Kroll, Svenja Puschke und Michael Repplinger. Achim Braasch, Ortsbürgermeister von Oberraden, bot seine Unterstützung an und möchte an der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe beratend teilnehmen. Karsten Letschert wird die Termine in einer WhatsApp Gruppe abstimmen. |
| c) | Am 13.01.2025 wird ein Vereinstreffen stattfinden, in dem die Termine der Vereine in diesem Jahr abgestimmt werden. |
| d) | Bisher bekannte Termine der Ortsgemeinde: |
| • | Bundestagswahlschulung: 23.01.2025 |
| • | Bundestagswahl: 23.02.2025 |
| • | Westerwälder Holztage 27. - 29.06.2025 |
11. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Es wurden drei Bauangelegenheiten zugestimmt und zwei Bauangelegenheiten abgelehnt. Zudem wurde einer Jagdangelegenheit zugestimmt.