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RW-Direkt
Ausgabe 8/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Gemäß Art. 1 Nr. 6 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 15.03.2023 vorgelegt wird.

In der Zeit vom 01.03.2023 bis 15.03.2023 liegt der o.a. Entwurf während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, Fachbereich 2 -Finanzen-, Rengsdorf, aus.

Unter www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Gemeinden&Infrastruktur/

Gemeinden/Bonefeld/Offener Haushalt ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.

Die Einwohner der o.a. Gemeinde haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum o.a. Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle, einzureichen.

Rengsdorf, den 24.02.2023
Ortsgemeinde Bonefeld
Runkel, Ortsbürgermeisterin