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RW-Direkt
Ausgabe 8/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Breitscheid

1. Änderung Ergänzungssatzung Goldscheid

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheid hat am 04.12.2024 die „1. Änderung der Ergänzungssatzung Goldscheid“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Ortsgemeinde Breitscheid führt für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Goldscheid die Offenlage im vereinfachten Verfahren gemäß den Regelungen des § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des BauGB durch.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welcher Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13 Absatz BauGB). Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

Aufgrund der Außengebietslage waren die planungsrechtlichen Regelungen zu ungenau für eine konkrete Einordnung. Daher soll die bauliche Ausdehnung nach § 34 BauGB genauer geregelt werden. Die Zahl der Vollgeschosse soll hier auf 1 Vollgeschoss begrenzt werden.

Zudem soll ergänzt werden, dass aufgrund der fehlenden Erschließung ein Erschließungsvertrag mit der Gemeinde zu vereinbaren ist und die Kosten für die Erschließung von Grundstückseigentümer zu tragen sind. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich zum 04.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Ferner können während dieses Zeitraums Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag

von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Dienstag

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/ Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Breitscheid zur Einsicht zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

53547 Breitscheid, 17.02.2025
Ortsgemeinde Breitscheid
gez. Rita Viccari, Ortsbürgermeisterin