Der Jagdbezirk Meinborn, 56584 Meinborn, wird ab dem Jagdjahr 2025/2026 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Angebote auf die Dauer von 8 Jahren neu verpachtet.
Der Jagdbezirk umfasst eine Gesamtgröße von ca. 439 ha, davon sind ca. 24 ha befriedete Fläche, sodass sich eine bejagbare Fläche von ca. 415 ha ergibt. Der Waldanteil liegt bei 238 ha.
Der zu verpachtende Jagdbezirk gehört zu keinem Bewirtschaftungsbezirk.
Es handelt sich um ein Niederwildrevier.
Vorkommende Wildarten und Abschusszahlen: Rehwild, Schwarzwild, Hasen, Fuchs, Dachs, Waschbär u.a.
| Abschussvereinbarung/-festsetzung | Abschuss | ||||
| Wildart | 2022/23 | 2023/24 | 2024/25 | 2022/23 | 2023/24 | 2024/25 bis 30.09. |
| Rehwild M/W | 22/30 | 26/36 | 26/36 | 21/28 | 31/31 | 18/11 |
| Schwarzwild M/W | - | - | - | 30/9 | 20/35 | 10/12 |
Für das Jagdjahr 2025/26 ist durch die Untere Jagdbehörde beim Rehwild ein Mindestabschussplan von M/W 26/36 festgesetzt. Die Festsetzung endet mit dem genannten Jagdjahr.
Die Übernahme von jagdlichen Einrichtungen und einer im Revier befindlichen Jagdhütte können mit dem ausscheidenden Jagdpächter vereinbart werden.
Pachtinteressenten werden gebeten, ihre schriftlichen Gebote mit dem Nachweis der Jagdpachtfähigkeit nach § 14 Abs. 5 LJG sowie der Nachweis der Höchstflächenbegrenzung nach § 14 Abs. 3 LJG, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Meinborn
-Nicht öffnen-“ bis spätestens 20.03.2025, 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, einzureichen.
Angaben zu bisherigen Jagdpachtverhältnissen bzw. zu jagdlichen Tätigkeiten sowie ein Jagdkonzept, das den Erfordernissen zur Wildschadensvermeidung und der Bejagung der vorkommenden Wildarten Rechnung trägt, sind gewünscht.
Auf das Pachtpreisangebot kommen die Jagdsteuer (20 % der Jagdpacht) sowie eine Wildschadenverhütungspauschale-Forst i. H. v. 1.000,00 €/jährlich hinzu.
Mit der Abgabe des Pachtgebotes gelten die Pachtbedingungen - insb. die Regelungen zur Übernahme von Wildschäden - als vorbehaltlos anerkannt. Der Verpächter behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Der Jagdpachtvertrag mit einer Karte des Jagdbezirkes, sowie weitere Informationen, können bei Jagdvorsteher Helmut Blasius, Sandstraße 28, 56584 Meinborn, Mobil: 01737556584, EMail: verwaltung@meinborn.de erfragt werden.
Eine Besichtigung des Reviers ist nach vorheriger Terminabsprache mit dem Jagdvorsteher möglich.
Des Weiteren liegen die Pachtbedingungen sowie der Musterpachtvertrag in der Zeit vom 10.-20.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, aus (Frau Kern, Tel. 02634/61-210, E-Mail: sarah.kern@vg-rw.de ).
Die Öffnung der Gebote erfolgt als öffentlicher Termin am 21.03.2025, 10.00 h, im Dorfgemeinschaftshaus Meinborn, Am Mühlenplatz 1, 56584 Meinborn.