Bebauungsplan „Solarpark Thalhausen“
Durchführung des Vorverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Thalhausen hat am 11.09.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Solarpark Thalhausen“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen mit Hinweisen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen innerhalb des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
www.rengsdorf-waldbreitbach.de/ Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/ Ortsgemeinde Thalhausen zur Einsicht zur Verfügung.