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RW-Direkt
Ausgabe 9/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Melsbach für das Jahr 2025 vom 28. Februar 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  3.644.286,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  3.208.660,00 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf  —  435.626,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  181.620,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  985.160,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.113.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -127.840,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  53.780,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

400 v. H.

- Grundsteuer B auf

580 v. H.

- Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund

36,00 €

- für den zweiten Hund

72,00 €

- für jeden weiteren Hund

180,00 €

§ 6 Friedhofsgebühren

I. Reihengrabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

200,00 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

750,00 €

2.

Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1

450,00 €

3.

Für die Überlassung einer Urnengrabstätte in einerGemischten Grabstätte

30,00 €

4.

Für die Überlassung einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte

900,00 €

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

1.

Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

a) eine Einzelgrabstätte

1.400,00 €

b) eine Doppelgrabstätte

750,00 €

c) eine Urnenwahlgrabstätte

1.000,00 €

2.

Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei späteren Bestattungen je Jahr für

a) eine Einzelgrabstätte

45,00 €

b) einer Tiefengrabstätte

45,00 €

c) eine Doppelgrabstätte

85,00 €

d) eine Urnenwahlgrabstätte

55,00 €

3.

Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Ziffer 2. erhoben.

III. Ausheben und Schließen der Gräber (Bestattungsgebühren)

1.

Reihengräber für Verstorbene (§ 13 der Friedhofssatzung)

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

200,00 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

750,00 €

c) Urnenbeisetzung

250,00 €

2.

Wahlgräber -Einfachgräber- (§ 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung)

a) Einzelgrabstelle

750,00 €

b) Doppelwahlgrab (Erstbestattung)

750,00 €

c) Doppelwahlgrab (Zweitbestattung)

750,00 €

d) Tiefengrabstätte (Zweitbestattung)

750,00 €

e) Urnenbeisetzung je Beisetzung

250,00 €

3.

Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet von 150 v.H.

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

1.

Bei Reihen- und Wahlgrabstätten für das Ausgraben einer Leiche

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

500,00 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

1.000,00 €

c) für das Ausgraben von Aschen

250,00 €

Die Gebühren für die Umbettung werden nach Ziffer IV 1 und 3 erhoben

Die Gebühren für das Ausgraben und der damit verbundenen anderen Gebühren sind grundsätzlich im voraus zu zahlen.

2.

Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wiederbeisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt III. erhoben.

V. Benutzung der Leichenhalle

1.

Für die Aufbewahrung einer Leiche bis zu 4 Tagen

100,00 €

für jeden weiteren Tag

20,00 €

2.

Für die Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde jeweils die geltenden Stundensätze der Gemeindearbeiter

3.

Für die Benutzung der Friedhofshalle

100,00 €

VI. Sonstige Leistungen

1.

Pflege der Rasenfläche auf den Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften z.B. Urnenrasengrabstätte, Urnenbaumgrabstätte

200,00 €

2.

Für die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen

a) Reihen- und Urnengrabstätten

250,00 €

b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen

500,00 €

3.

Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfaßt sind, werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.B. Entfernen von Grabmalen auf Kosten des Pflichtigen für Grabmale die vor 2006 errichtet wurden).

4.

Verwaltungsgebühren je Erstellung der Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales

17,00 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 betrug — 11.007.120,73 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt — 10.845.231,73 €

und zum 31.12.2025 — 11.280.857,73 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fällen zugelassen.

Rengsdorf, den 28.02.2025
Ortsgemeinde Melsbach
Klein, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.02.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 03. März 2025 bis 11. März 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 28.02.2025
Ortsgemeinde Melsbach
Klein, Ortsbürgermeister