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RW-Direkt
Ausgabe 9/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hausen (Wied) für das Haushaltsjahr 2026 vom 27. Februar 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.152.092,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.447.339,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-295.247,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-144.835,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

79.150,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

942.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-863.350,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-1.025.425,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

345 v. H.

-

Grundsteuer B auf

600 v. H.

-

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

-

für den ersten Hund

40,00 €

-

für den zweiten Hund

80,00 €

-

für jeden weiteren Hund

110,00 €

-

für jeden gefährlichen Hund

600,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Jahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Tourismusbeitrag gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v.H. des Messbetrages

2.

Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung

für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

0,30 €

für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres

0,60 €

Pauschalierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten

50,00 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug

6.293.174,15 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

5.920.029,15 €

und zum 31.12.2026

5.624.782,15 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fällen zugelassen.

Hausen, den 27.02.2026
Ortsgemeinde Hausen (Wied)
gez. Boden
Boden, Ortsbürgermeisterin

II.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

02. März 2026 bis 10. März 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Hausen, 27. Februar 2026
Ortsgemeinde Hausen
gez. Boden
Boden, Ortsbürgermeisterin