Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.152.092,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.447.339,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -295.247,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -144.835,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 79.150,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 942.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -863.350,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.025.425,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B auf | 600 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | ||
| - | für den ersten Hund | 40,00 € |
| - | für den zweiten Hund | 80,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 110,00 € |
| - | für jeden gefährlichen Hund | 600,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Jahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Tourismusbeitrag gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v.H. des Messbetrages | |
| 2. | Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung | |
| für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 0,30 € |
| für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres | 0,60 € |
| Pauschalierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten | 50,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 6.293.174,15 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 5.920.029,15 € |
| und zum 31.12.2026 | 5.624.782,15 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fällen zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
02. März 2026 bis 10. März 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.