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RW-Direkt
Ausgabe 9/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbach am 11.12.2025

1.

Einwohnerfragestunde

Ein Zuhörer berichtet von der "zu schnellen Fahrweise" auf der Hauptstraße in Wüscheid und fragt an, ob hier durch evtl. vorgesehene Maßnahmen Abhilfe geschaffen wird. Da es sich bei der Hauptstraße um eine Kreisstraße handelt, liegt diese nicht im Aufgabenbereich der Ortsgemeinde. Frau Ortsbürgermeisterin Kukla erklärt, dass sie den Sachverhalt an die zuständige Stelle weiterleitet.

2.

Forstwirtschaft

2.1.

Jahresrückblick

Revierförster Gregor Nassen gibt anhand einer anschaulichen Präsentation einen Jahresrückblick über die Forstwirtschaft der Ortsgemeinde Waldbreitbach.

Fragen der Ratsmitglieder werden von Herrn Nassen beantwortet.

2.2.

Beratung und Beschlussfassung; Forstwirtschaftsplan

Herr Nassen stellt den Forstwirtschaftsplan 2026 vor und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder.

Anschließend beschließt der Ortsgemeinderat, den Forstwirtschaftsplan 2026 in der vorliegenden Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.

Beratung und Auftragsvergabe; Straßenbeleuchtung Rabenthal

a) Sachverhalt:

Der Stromversorger Syna hat die Ortsgemeinde Waldbreitbach sowie die Verbandsgemeindeverwaltung über einen maroden Holzmast informiert. An diesem ist eine Straßenleuchte montiert.

Aufgrund des daraus resultierenden Gefahrenpotenzials wurden seitens der Syna zwei Angebote abgegeben, um diese zu reparieren.

Empfohlen wird aus Sicht der VGV die Errichtung eines neuen Dachständers.

Alternativ wäre eine neue Leuchte zu errichten.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach beschließt die Erneuerung des Dachständers mit einer Angebotssumme von 8.490,00 € Brutto.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.

Mitteilung einer Eilentscheidung nach § 48 der GemO;

Nachtrag Pflasterarbeiten "Am Wiedufer"

Ortsbürgermeisterin Monika Kukla unterrichtet den Rat über eine nach § 48 GemO getroffene Eilentscheidung bezüglich Nachtrag Pflasterarbeiten in der Straße "Wiedufer".

Im Zuge dessen teilt Frau Kukla mit, dass die Fertigstellung der Maßnahme "Wiedufer" in der 1. oder 2. Januarwoche erfolgt.

5.

Antrag WfW: Umsetzung des Hochwasser-und Starkregenkonzeptes

Ratsmitglied Martin Grüber trägt den Antrag der WfW-Fraktion vor. Es erfolgt eine Stellungnahme der CDU-Fraktion zu dem Antrag und eine Diskussion unter den Ratsmitgliedern.

Im Anschluss daran beschließt der Ortsgemeinderat, dem Antrag der WfW-Fraktion zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.

Auftragsvergabe "Verbindungsweg KiTa"

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach beabsichtigt die Sanierung des Verbindungsweges an der Kindertagesstätte. Hierzu wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Vergabeverfahren durchgeführt und submittiert.

Dabei wurde folgendes Ergebnis erzielt:

Günstigster Anbieter war das Unternehmen Hähn und Stüber GmbH mit einer Angebotssumme von 49.856,00 € Brutto.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach beschließt den Auftrag an das Unternehmen Hähn & Stüber GmbH mit einer Angebotssumme von 49.856,00 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7.

Bebauungsplan "Solarpark Auf der Luh"

Beschluss zur Durchführung der Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs.2 BauGB

a) Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Auf der Luh“ gefasst.

Im Anschluss daran, wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Privatpersonen im Zeitraum vom 01.09.2025 bis zum 02.10.2025 durchge- führt. Einzelne Anmerkungen aus dem Vorverfahren wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Ein Petent hat angeregt, dass das Landschaftsbild durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt wird. Dazu wird in der Abwägung ausgeführt, dass die Planung nicht mit nennenswerten hochbaulichen Anlagen einhergeht. Durch die Planung würde die Fläche zwar bebaut sein und landschaftlich anders ins Auge fallen, dies gilt allerdings im Wesentlichen nur für einen recht kurzen Abschnitt zwischen der Luhkapelle und dem Plangebiet in Richtung Verscheid. Die Begründung des Bebauungsplanes wird um dieses Themenfeld ergänzt.

Das DLR führt an, dass das Plangebiet bereits 3,5 ha Grünland überlagert. Für mögliche Ausgleichsflächen, dürfen keine weiteren landwirtschaftlich genutzten Grünflächen zusätzlich beansprucht werden.

Im Textteil des Bebauungsplanes wird festgehalten, dass zum Ausgleich die Flächen zwischen und unter den Solarmodulen als Extensivgrünland angelegt werden. Weiterer Ausgleichsbedarf besteht nicht.

Die unterer Landwirtschaftsbehörde regt an, dass Photovoltaikanlagen grundsätzlich an Gebäuden öffentlicher Hand, Industriebrachen und Überdachungen von Parkplätzen vorzuziehen sind. Die vorhandenen, noch nicht genutzten Dachflächen von gewerblichen Gebäuden im OG-Gebiet sollten demgemäß zuerst genutzt werden.

Im Rahmen der Abwägung wird darauf hingewiesen, dass die Ortsgemeinde nicht frei über alle Gewerbeflächen verfügt und damit im Thema der erneuerbaren Energien insbesondere auf Investoren angewiesen sind. Die ausgewählte Fläche ergibt sich aus den Besitzverhältnissen des Vorhabensträgers. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Fläche nach dem Rückbau der Anlage einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Es ist also nicht von einer irreversiblen Nutzung auszugehen. Es handelt sich nicht um eine komplette Bodenversiegelung, sondern lediglich um eine Überschirmung des Bodens.

Das Landesamt für Geologie und Bergbau weist auf das erloschene Bergwerksfeld „Lazarus“ hin. Sofern Indizien für Bergbau auftreten, ist ein Baugrundgutachter einzuschalten.

Der Hinweis wird in die Planunterlagen aufgenommen.

Auch die Landwirtschaftskammer bedauert den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen durch das Vorhaben.

In der Abwägung wird auch hier argumentiert, dass die Fläche nach Rückbau der Anlage wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann. Weiterhin wird der Bereich der im Vorranggebiet Landwirtschaft liegt, aus dem Geltungsbereich ausgelagert.

Zusätzlich wurde die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, die FFH-Vorprüfung sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung ergänzt.

Sofern der Gemeinderat die Planunterlagen anerkennt, können im nächsten Schritt die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

Die Abwägung erfolgt dann im Anschluss mit den Stellungnahmen aus dem Vorverfahren und der Offenlage.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erkennt den Planentwurf an und beschließt die Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

8.

Mandatsniederlegung Pierre Fischer

Ratsmitglied Pierre Fischer hat mit Schreiben vom 29.10.2025 sein Gemeinderatsmandat zum 31.12.2025 niedergelegt. Frau Kukla dankt Herrn Fischer für die jahrelange Zusammenarbeit im Gemeinderat und überreicht ein Präsent. Herr Guido Eulenbach von der CDU-Fraktion bedankt sich auch bei Herrn Fischer für die Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion und des Gemeinderates und überreicht ebenfalls ein Präsent.

Ratsmitglied Pierre Fischer bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern für die bisherige gute Zusammenarbeit im Gemeinderat und hofft auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Waldbreitbach ab dem 01.01.2026 in seiner Funktion als Bürgermeister der Verbandsgmeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

9.

Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO

9.1

Frau Kukla berichtet über die Spende zur Förderung der Jugendarbeit, hier zweckgebunden für den Kinderkrippenweg, der VR-Bank RheinAhrEifel eG in Höhe von 500,-- €.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende zur Förderung der Jugendarbeit, zweckgebunden für die Kinderkrippenweg in Höhe von 500,-- €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Der Ortsgemeinderat beschließt die Weitergabe der Spende für den Kinderkrippenweg.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9.2

Für die nichtförderfähigen Kosten "Neubau KiTa" sind erneut Spenden eingegangen. Über die Annahme der Spenden laut beiliegender Liste soll en bloc abgestimmt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Abstimmung en bloc durchzuführen und die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Spenden für die Zweckbestimmung "nichtförderfähige Kosten Neubau KiTa Waldbreitbach" zu verwenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

10.

Verschiedenes

Seitens der Ortsbürgermeisterin werden folgenden Mitteilungen gemacht.

- Der Neubau der KiTa wird zum Jahresende 2025 fertiggestellt. Die Inbetriebnahme ist somit sichergestellt. Im Januar soll eine Begehung der neuen KiTa mit dem Ortsgemeinderat erfolgen. Umgezogen wird erst dann, wenn die Abnahmen aller Gewerke erfolgt sind, da sonst keine einwandfreie Gewährleistung bei evtl. auftretenden Mängel sichergestellt ist.

Zum 31.01.2026 sollen die Container zurückgebaut sein, so dass ab dann hierfür keine Mieten mehr anfallen.

Bis jetzt sind ca. 1,3 Mio. € an Fördergeldern eingegangen. Die bis jetzt abgerechneten Gewerke belaufen sich auf ca. 790.000,-- €. Auch bei Schlussrechnung aller Gewerke werden die Kosten deutlich unter den geschätzen Kosten bleiben.

In diesem Zusammenhang wird seitens der Ratsmitglieder die gute Arbeit des KiTA-Ausschusses gelobt, durch den viele Dinge vorab besprochen und geklärt wurden und dadurch zügig im Ortsgemeinderat behandelt werden konnten.

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Der Fallschutz beim Spielschiff ist angebracht.

-

Das Freischneiden von Hecken in Rabenthal und auf dem Friedhof erfolgt im Januar.

-

Das im Bereich Kreuzstraße/In der Au aufgestellte Parkverbotsschild wurde auf Anordnung

des Ordnungsamtes entfernt. Durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich wird die Feuerwehr nun mit ihrem Drehleiterfahrzeug behindert. Das Parkverbotsschild soll wieder angebracht werden.

17.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

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Zustimmung zu einer Bauvoranfrage

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Zustimmung zu einem Grundstückstausch

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Zustimmung zu einem Grundstücksverkauf

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Zustimmung zu 2 Pachtverträgen

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Zustimmung zu Steuerangelegenheiten