4. | Einwohnerfragestunde |
Es wurden keine Fragen seitens der Einwohnerschaft gestellt.
Aus dem Zuhörerbereich heraus stellte sich der 1. Beigeordnete und für den 01.01.2026 als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbereitbach gewählte Herr Fischer der Einwohnerschaft und dem Ortgemeinderat vor.
5. | Vorstellung Kartenterminal durch Herrn Neukirchen, Rosenapotheke |
Herrn Neukirchen, Inhaber der Rosenapotheke in Neuwied, stellte sein Kartenterminal dem Gemeinderat vor.
Das Terminal soll an einem öffentlich, gut zugänglichen Ort innerhalb der Ortsgemeinde Straßenhaus aufgestellt werden. An diesem können Papierrezepte, E-Rezepte über die Gesundheitskarte, sowie auch E-Rezepte mit Hilfe durch die NFC Schnittstelle vom Handy eingelöst werden und zur Auslieferung oder Abholung durch die Rosenapotheke bestellt werden.
Bezahlt werden kann am Gerät oder wie gewohnt beim Boten.
Betrieben werden kann das Terminal über WLAN, LAN oder Mobilfunkkarte.
Das Aufstellen und Betreiben des Terminals verursacht der Ortsgemeinde keine Kosten.
Der REWE als Standort wird aus der Sicht des Ortgemeinderates als sinnvoll erachtet.
6. | Sachstand Neubaugebiet |
Von dem erteilten Auftrag an die Firma Weber Consulting das Gebiet zu erschließen musste aufgrund von rechtlichen Gründen Abstand gehalten werden.
Die Baubetreuung und Bauleitung müssen öffentlich und europaweit ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird als zweistufiges Verfahren ausgeführt. Die Veröffentlichung soll im Dezember stattfinden.
Das Ziel ist die Maßnahme am Ende des Jahres 2026 bzw. Anfang 2027 abgeschlossen zu haben.
7. | Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Straßenhaus; Änderung Bebauungsplan "Ortsmitte"; Aufstellungsbeschluss |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Straßenhaus hat bereits in der Vergangenheit begonnen, Bebauungspläne in der Ortslage den geltenden Bestimmungen anzupassen und zu konkretisieren. Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung diese Notwendigkeit für den Bebauungsplan „Ortsmitte“ bestätigt. Aus diesem Grund soll das Plangebiet und insbesondere die getroffenen Festsetzungen überarbeitet werden. Die Aufnahme von satzungsrechtlichen Möglichkeiten die der Landesgesetzgeber geschaffen hat sollen dabei erfolgen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird angezeigt, dass der Bebauungsplan überarbeitet werden soll. Der Gemeinderat beauftragt den Bauausschuss entsprechende Empfehlungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für das Satzungsgebiet zu treffen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend sollen die entsprechenden Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Plangebiet:
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“.
Ratsmitglieder Thomas Mertgen, Simon und Haas verlassen während der Beratung und Abstimmung den Saal.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
8. | Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Ortsmitte" |
a) Sachverhalt:
Mit den §§ 14 ff BauGB stehen der Ortsgemeinde Sicherungsinstrumente im Rahmen der Bauleitplanung zu. So kann eine Gemeinde bis zur Änderung eines Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen, damit bauliche Maßnahme während der Änderungsphase den zukünftigen Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen. Gemäß § 14 Absatz 1 BauGB kann die Gemeinde eine Veränderungssperre beschließen, wenn ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wurde. Mit einem positiven Beschluss zur Empfehlung der Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 7 liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre deckt sich mit dem Plangebiet des Bebauungsplanes „Ortsmitte“. Die Satzung der Veränderungssperre liegt den Ratsmitgliedern vor. Die Ortsgemeinde beschließt die Veränderungssperre als Satzung.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschließt die Veränderungssperre für das Plangebiet Ortsmitte.
Ratsmitglieder Thomas Mertgen, Simon und Haas verlassen während der Beratung und Abstimmung den Saal.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Im Anschluss kommen die Ratsmitglieder Thomas Mertgen, Simon und Haas wieder an den Ratstisch.
9. | Neufassung der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Straßenhaus hat im Jahre 2016 eine Satzung über die Ablösung von Stellplätzen aufgestellt. Die Satzung ist am 17.11.2017 in Kraft getreten. Durch den Bauausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, die satzungsrechtlichen Regelungen zu überprüfen und die Kostenberechnung für die Ablöse von Stellplätzen den gestiegenen Kosten für die Herstellung von Stellplätzen anzupassen. Seitens der Verwaltung wurde das durch den Bauausschuss empfohlenen Satzungsgebiet in einer Gebietszone festgesetzt und mit einer Mischung der bestehenden Bodenrichtwerte belegt. Der daraus ermittelte Richtwert wurde mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten auf 108,46 € ermittelt. Die tatsächlichen Herstellungskosten wurden durch die Verwaltung ermittelt und betragen pro qm 170,23 €.
Die Größe des gewöhnlichen Stellplatzes wurde mit 25 qm angegeben.
Gemäß § 47 Absatz 4 LBauO können von diesem ermittelten Wert 60 % in Ansatz gebracht werden. Dies ergab einen gerundeten Ablösebetrag pro Stellplatz von 4.150,00 €. Dieser wurde in der beigefügten Satzung ausgewiesen.
Durch die Verwaltung wird dem Gemeinderat empfohlen, die beigefügte Satzung zu verabschieden und damit die Gebietszone und Ablösebetrag festzusetzen.
Die Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 02.12.2025 tritt mit der Bekanntmachung in Kraft: Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.11.2017 außer Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
10. | Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Straßenhaus |
Der Vorsitzende übergab für diesen TOP an das älteste Ratsmitglied und verließ mit den Beigeordneten den Beratungstisch. Der erteilte dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Wort.
Das Ratsmitglied und der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Simon verliest die Rechnungsprüfung.
Der Rat stimmt über die Annahme des Jahresabschlusses und die Erteilung der Entlastung der Beteiligten ab.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
11. | Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" |
Es werden im Rahmen eines Förderprogrammes Gelder durch den Bund verteilt, um Sportstätten zu fördern. Finanzschwachen Gemeinden steht eine Förderung in Höhe von 75 % zu, ansonsten fällt sie niedriger aus.
Ab dem 10.11 können Anträge gestellt werden, über welche später in einem Auswahlverfahren entschieden werden.
Voraussetzungen für die Förderung sind, dass mindestens Ausgaben in Höhe von 330.000 € vorliegen, dass die Anlage in der Ortsgemeinde liegen muss und es sich um eine Einzelförderung handeln muss. Der Rasen des Sportplatzes soll komplett ausgetauscht werden. Man erkundigt sich, ob eine Förderung durch die ADD oder des Bundes sinniger ist.
12. | Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach |
a) Sachverhalt:
Im Zuge einer vorhandenen oder sich abzeichnenden Verdichtung der ärztlichen Versorgung hat sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach dazu entschlossen, Ärzte mit Unterstützungsleistungen, insbesondere Geldzufluss, zu einer Bestandssicherung oder Ansiedlung in der Verbandsgemeinde zu bewegen.
Hierzu gewährt die VG zur Förderung der haus-/fachärztlichen Grundversorgung im VG-Gebiet nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Richtlinie zweckgebundene, finanzielle Unterstützungsleistungen.
Ziel ist es, die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum langfristig sicherzustellen.
Da es sich nicht um eine originäre Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt, ist vorliegend das Verfahren nach § 67 Abs. 4 GemO erforderlich, d.h. die verbandsangehörigen Ortsgemeinden übertragen die Aufgabe der Durchführung der Maßnahme im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinie an die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Die Übernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der VG-Rat hat in seiner Sitzung vom 07.10.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO zu übernehmen. |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2026 eine Gesamtsumme i.H.v. 100.000 € zur Finanzierung der Unterstützungsleistungen gem. der Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach in den Haushaltsplan einzustellen. |
Die Richtlinie tritt in Kraft, wenn die o.g. Voraussetzungen des § 67 Abs. 4 GemO vorliegen (s. oben).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach die Aufgabe „Förderung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ gem. § 67 Abs. 4 GemO übernimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
13. | Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
| • | Eine Anfrage über den Erwerb eines Grundstückes für die Haltung von Island Pferde erreichte die Ortsgemeinde. Pacht gegen Pflege wurde angeboten, aber vom Anfragenden abgelehnt. | |
| • | Der Betreiber von Snackautomaten fragte an, ob die Möglichkeit bestehen würde an der Bushaltestelle am Markplatz einen Automaten aufzustellen. Der Bauausschuss wird darüber diskutieren. | |
| • | Die Heizung im DGH wurde von der Firma Klothen ersetzt. | |
| • | Gleichzeitig wurde von der Firma Klothen angemerkt, dass ein Rückbau der Solaranlage empfehlenswert wäre. Durch die zu große Größe würden die Leitungen verschlammen und auf Dauer würde dies der Solaranlage schaden. | |
| • | Die Sitzung des JSK-Ausschusses findet am 27.01 statt | |
| • | Sitzungstermine für das Jahr 2026 wurden wie folgt festgesetzt: | |
|
| - | 11.02 |
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| - | 17.03 |
|
| - | 05.05 |
|
| - | 24.06 |
Weitere Termine für die 2. Jahreshälfte werden im nächsten Jahr abgestimmt.
14. | Verschiedenes |
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