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RW-Direkt
Ausgabe 9/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bonefeld am 28.01.2026

1.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und erläuternden Vorbericht wurden allen Ratsmitgliedern zu der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt. Frau Ursula Groß, VGV Rengsdorf-Waldbreitbach, erläutert die Zahlen der Haushaltssatzung sowie die größeren Einnahme- und Ausgabensätze des Haushaltsplanes.

Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sind im vorliegenden Haushaltsplan mit 1.220.420,00 € veranschlagt. Die Erträge aus Grundsteuer A und B steigen geringfügig. Die Gewerbesteuer steigt um geplante 30.000,00 € auf 380.000,00 €. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer steigt ebenfalls geringfügig.

An Umlagen sind insgesamt 1.107.600,00 € veranschlagt (u.a. Kreisumlage 506.000,00 € und VG-Umlage 338.000,00 €).

Im investiven Bereich (Finanzhaushalt) sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 556.000,00 € u.a. für folgende Positionen eingeplant:

„Wohnprojekt“ 200.000,00 €

Erwerb Gebäude 160.000,00 €

Errichtung Carport Bauhof 5.000,00 €

Erwerb von Gewerbegrundstücken 180.000,00 €

Die Haushaltssatzung enthält zudem folgende Festsetzungen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.462.722,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.729.063,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-266.341,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-173.835,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

320.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

597.800,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-277.800,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-451.635,00 €

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

350 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund

30,00 €

- für den zweiten Hund

60,00 €

- für jeden weiteren Hund

90,00 €

§ 6
Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug

6.385.426,17 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

6.237.582,17 €

und zum 31.12.2026

5.971.241,17 €

Die Ortsgemeinde Bonefeld ist schuldenfrei.

Beschluss:

Nach Beantwortung einiger Fragen beschließt der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen und den Stellenplänen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

2.

Bauleitplanung in der OG Bonefeld; Bebauungsplan "Bei der Kaisereiche" Änderung Aufstellungsbeschluss

a) Sachverhalt:

Der Gemeinderat hatte ursprünglich 2020 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bei der Kaisereiche eingeleitet. Die damalige Entwicklung zur Wohnbaufläche wurde durch den jetzigen Eigentümer jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Im Mai 2025 hat der Gemeinderat den neuen Ideen des Investors Rechnung getragen und den Aufstellungsbeschluss dahingehend geändert, dass eine Weiterentwicklung in Form eines Gewerbegebietes bzw. eingeschränkten Gewerbegebietes möglich ist. Bei der Änderung erfolgte eine Abtrennung der Teilflächen die zwischenzeitlich für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Parkplatz am Birkenweg. Zur Realisierung etwaiger Vorhaben an der dortigen Stelle ist im Nachgang ein schallschutztechnisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Das Gutachten soll in der Zukunft auch die gewerbliche Nutzung auf dem Betriebsgelände gewährleisten können. Bei dem Beschluss in 2025 hatte die Ortsgemeinde eine Teilfläche einer gemeindlichen Fläche berücksichtigt. Angrenzend besteht noch eine weitere Fläche der Ortsgemeinde, die in das Plangebiet integriert werden könnte. Der Gemeinderat bestätigt mit dem nachfolgenden Beschluss die Aufnahme bzw. den Verzicht der Berücksichtigung gemeindlicher Flächen.

Teilfläche bereits berücksichtigt:

Teilflächen werden zusätzlich aufgenommen:

Mit der Einbeziehung der Teilflächen kann die Ausgleichsfunktion für das Plangebiet verbessert werden und gleichzeitig eine Abtrennung der gewidmeten Verlängerung des Birkenweges durch den späterer Satzungsbeschluss erfolgen. Dies bedeutet nicht, dass die Flächen dem Gewerbebetrieb zwingend übertragen werden müssen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschließt die Abrundung des Gewerbegebietes in der vorgelegten Form und fasst den entsprechenden Änderungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3.

Erlass einer Veränderungssperre

a) Sachverhalt:

Zur Sicherung der Bauleitplanung in dem Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Bei der Kaisereiche“ erlässt die Ortsgemeinde nachfolgende Satzung:

Der Planbereich umfasst den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Bei der Kaisereiche“ und ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§1) dürfen

1.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

2.

Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Kreisverwaltung Neuwied als untere Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Bonefeld.

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

Die Veränderungssperre wird mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Bereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, unabhängig hiervon spätestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Ihrer Bekanntmachung.

b) Beschlussempfehlung:

Die Ortsgemeinde beschließt die vorgelegte Veränderungssperre als Satzung.

c) Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

4.

Mitteilungen/Verschiedenes

Ortsbürgermeisterin Runkel trägt dem Rat den aktuellen Stand des Radewegekonzeptes in der VG Rengsdorf bezugnehmend auf die Ortsgemeinde Bonefeld vor.

Die Vorsitzende informiert den Rat über den geplanten Besuch des Ministerpräsidenten Herrn Alexander Schweitzer und der Landtagskandidatin Marie-Kristin Ockenfels am 10.02.2026 im Saalbau des Deichwiesenhofes. Die Ratsmitglieder werden zudem über den geplanten Ablauf der Veranstaltung unterrichtet.

Die Vorsitzende erinnert zudem an das traditionelle „Gründonnerstagsessen“.

Seitens des Rates wird über den Stand des Deichwiesenhofes u.a. bzgl. der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes nachgefragt.

5.

Einwohnerfragestunde

Der Tagesordnungspunkt entfällt, da keine Zuhörer/Einwohner anwesend sind.

Die Vorsitzende begrüßt nunmehr die Herren Julian Scherhag und Frank Otten von der SWN GREEN ENERGY GmbH, Neuwied.

Die Herren stellen das Unternehmen anhand einer Präsentation detailliert vor:

Die Stadtwerke Neuwied (SWN) und die WI Energy aus Trier haben eine gemeinsame Gesellschaft für den Ausbau der Photovoltaik gegründet: Unter der Regie der „SWN Green Energy“ werden künftig gemeinsam große Freiflächenanlagen geplant, projektiert, gebaut und betrieben.

Im Vorfeld wurden geeignete Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Bonefeld ermittelt, die nunmehr dem Rat neben den verschiedenen Möglichkeiten von Beteiligungsmodellen von Kommunen und Privatpersonen, ausführlich vorgesellt werden.

9.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.