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Wochen-Kurier Verbandsgemeinde Unkel
Ausgabe 11/2024
Aus den Gemeinden
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Friedhof Rheinbreitbach

Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit für Gräber

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Rheinbreitbach ist die vorgeschriebene 30-jährige Ruhefrist für Erdbestattungen bzw. 15-jährige Ruhefrist für Urnen in Reihengräbern, sowie die 50- bzw. 40-jährige Nutzungszeit für Wahlgräber, für die nachstehend aufgeführten Gräber abgelaufen:

Die Angehörigen der in den abgelaufenen Gräbern Bestatteten werden freundlichst gebeten, die Gräber bis zum 31.05.2024 vollständig abzuräumen einschließlich der Bepflanzung, der Bäume und Sträucher sowie der Entfernung von Grabsteinen, Kreuzen, Umrandungen und Fundamenten.

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Rheinbreitbach, den 29.02.2024
Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Roland Thelen, Ortsbürgermeister