Öffnungszeiten
Das Gemeindebüro Erpel im Rathaus (Tel. 2570), ist montags und donnerstags von 18.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.
Vermietungen
Der Bürgersaal kann nur während den oben angegebenen Sprechzeiten im Rathaus unter Tel. 02644-2570 angemietet werden. Die Grillhütte auf der Erpeler Ley kann montags und donnerstags in der Zeit von 18 - 19 Uhr unter der Rufnummer 0157/38913719 angemietet werden.
Die nachfolgenden öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Erpel werden nach einem Beschluss des Ortsgemeinderates Erpel vom 27.02.2023 als Gemeindestraßen gemäß § 3 Nr. 3 Buchstabe a Landesstraßengesetz (LStrG) ohne Einschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart oder einen bestimmten Benutzerkreis dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Ortsgemeinde Erpel als Trägerin der Straßenbaulast gemäß § 14 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) verfügt hiermit nach § 36 Absatz 1 und 2 des Landesstraßengesetzes Rheinland Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07. Dezember 2022 (GVBl. S. 413) die Widmung der Straße Alter Platz Flur 13, Flurstücksnummer 27/14 in der Gemarkung Erpel für den öffentlichen Verkehr.
Die Straße steht im Eigentum der Ortsgemeinde Erpel. Aufgrund des § 3 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a LStrG erfolgt die Einstufung als Gemeindestraße.
Gemäß § 34 Abs. 1 LStrG ist der Gebrauch dieser Straße im Rahmen der Verkehrsvorschriften jedermann gestattet (Gemeingebrauch).
Der Gebrauch des Fußweges ist im Rahmen der Verkehrsvorschriften den Fußgängern gestattet.
Die Widmung erfolgt unter dem Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07. Dezember 2022 (GVBl. S. 413).
Der Lageplan ist Bestandteil der Widmung und kann während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr) im Zimmer 2.13 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, oder bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nach Satz 1 nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.