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Wochen-Kurier Verbandsgemeinde Unkel
Ausgabe 13/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Gemäß § 114 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI.S.153), in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit der Beschluss des Verbandsgemeinderates Unkel vom 02.02.2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Unkel zum 31.12.2021 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten sowie den Anordnungsbefugnis erteilenden Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel öffentlich bekannt gemacht:

TOP 3 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Unkel zum 31.12.2021 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten sowie den Anordnungsbefugnis erteilenden Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

Bürgermeister Fehr weist darauf hin, dass er und die Beigeordneten Dr. Gisela Born-Siebicke und Roland Thelen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 4 Satz 2 zu § 114 GemO führt dann das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied den Vorsitz im Verbandsgemeinderat. Bürgermeister Fehr stellt fest, dass Ratsmitglied Gisela Stahl das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied ist und bittet sie, den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt zu übernehmen.

Bürgermeister Fehr und die Beigeordneten Dr. Gisela Born-Siebicke, und Roland Thelen verlassen den Beratungstisch und nehmen in dem für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes Platz.

Ratsmitglied Gisela Stahl übernimmt den Vorsitz und berichtet als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über den Verlauf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.02.2023.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Unkel gem. § 112 GemO.

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Bilanz zum 31.12.2021 (§ 47 GemHVO)

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Ergebnisrechnung bzw. Teilergebnisrechnungen 2021 (§§ 44, 46 GemHVO)

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Finanzrechnung bzw. Teilfinanzrechnungen 2021 (§§ 45, 46 GemHVO)

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Anhang für das Haushaltsjahr 2021 (§ 48 GemHVO)

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Rechenschaftsbericht (§ 49 GemHVO)

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Beteiligungsberichte (§ 90 Abs. 2 GemO)

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Anlagenübersicht (§ 50 GemHVO)

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Forderungsübersicht (§ 51 GemHVO)

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Verbindlichkeitenübersicht (§ 52 GemHVO)

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Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (§ 53 GemHVO)

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Wirtschaftliche Grundlagen der Verbandsgemeinde

Beschluss-Nr.: 186/19-24

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der vorliegenden Form sowie die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva auf 28.570.614,20 EUR festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Enthaltung

Beschluss-Nr.: 187/19-24

Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Unkel sowie den Anordnungsbefugnis erteilenden Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel gemäß § 114 GemO, Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben Bürgermeister Fehr sowie die Beigeordneten Roland Thelen und Dr. Gisela Born-Siebicke nicht teilgenommen.

Der Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Unkel zum 31.12.2021 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 03. April bis 11. April bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Fachbereich 5 - Finanzen -, Zimmer 2.09, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr und Dienstagnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr öffentlich aus.

Unkel, den 21. März 2023  —  Karsten Fehr
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel/Rhein  —  Bürgermeister