Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bald beginnt der Frühling und viele Flächen werden in unserem Rheinbreitbach mit einem sauberen Anblick glänzen.
Die Verwaltung möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass verschmutzte Straßen und überwucherndes Strauchwerk unsere schönen Ortsbilder beeinträchtigen. Dies trifft in verstärktem Maße auf unbebaute Grundstücke zu.
Diese Feststellung möchten wir zum Anlass nehmen, die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung unserer Ortsgemeinde in Erinnerung zu bringen.
Hiernach sind die Straßen grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder Kirchlichen Feiertag
zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne Aufforderung sofort zu beseitigen.
Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Gepflegte Anpflanzungen auf Ihren Grundstücken beleben und verschönern unser Ortsbild. Durch diese können aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.Des Öfteren ragen aus privaten Grundstücken Dornen, Hecken, Äste und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum und gefährden die Verkehrsteilnehmer. Die Eigentümer und Eigentümerinnen dieser Grundstücke (auch der Unbebauten) werden gebeten, die in den angrenzenden Verkehrsraum, dazu zählen auch Bürgersteige und Fußwege, ragenden Sträucher, Hecken, Äste und insbesondere Dornen so weit zurückzuschneiden, dass keine Gefährdung mehr gegeben ist.
Es sollte das Anliegen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger sein, unseren Ort in einem optisch ansprechenden Zustand zu halten. Damit tragen wir gemeinsam dazu bei, dass wir uns selbst, aber auch alle auswärtigen Besucher, sich in Rheinbreitbach wohlfühlen und ihren Aufenthalt als angenehm empfinden.