Am Sonntag, den 9. Juni 2024, finden die Europa- und Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt. Regelmäßig wird es den Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelkandidaten von den Kommunen als zuständigen Straßenverkehrsbehörden gestattet, ihre Wahlplakate im Zeitraum von sechs bis vier Wochen vor dem Wahltag aufzuhängen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Auf Anregung der Kreisgruppe Neuwied des Gemeinde- und Städtebundes, haben sich nun alle sieben Verbandsgemeinden im Kreis Neuwied und die Stadt Neuwied auf einen kreisweit einheitlichen Tag einigen können.
Die hauptamtlichen Bürgermeister im Kreis Neuwied haben sich darauf verständigt, Wahlplakatierungen gut sechs Wochen vor dem Wahltermin zu erlauben.
Konkret soll es den Wahlvorschlagsträgern in allen Kommunen im Kreis Neuwied einheitlich ermöglicht werden, bereits ab dem 26. April 2024, 8.00 Uhr mit der Wahlplakatierung zu beginnen.
Als Fristablauf zur Entfernung der Wahlplakate wurde Samstag, der 15. Juni 2024 festgelegt.
„Ich freue mich, dass hier eine einheitliche Lösung im Kreis Neuwied gefunden wurde“, so der Unkeler Bürgermeister Karsten Fehr als Vorsitzender der GStB Kreisgruppe Neuwied. „Dies ist ein weiteres Zeichen der guten kommunalen Zusammenarbeit zum Wohle unserer Bürger und auch der Wahlvorschlagsträger, die sich nicht nach unterschiedlichen Startterminen für die „heiße“ Wahlkampfphase richten müssen“.
Allerdings müssen selbstverständlich weiterhin die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden eingereicht und die ortsübliche Regelung beachtet werden. So darf z.B. in der Verbandsgemeinde Asbach nur an den dafür freigegebenen Wahlplakatwänden plakatiert werden. Schließlich haben die Antragsteller auch keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf eine Erteilung der Erlaubnis, sondern nur auf Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung. Diese hat weiterhin alle üblichen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte weiterhin uneingeschränkt zu prüfen.