Für den Schiedsamtsbezirk Unkel ist zum 10.09.2023 eine Schiedsperson sowie deren Stellvertreter*in zu bestellen.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson zählen sowohl der in § 380 Strafprozessordnung (StPO) vorgeschriebene Sühneversuch, als auch ein Sühneversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Die Schiedspersonen sind vor allem bei Rechtsstreitigkeiten unter Nachbarn gefragt. Der Versuch zu schlichten, kann lange und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden. In manchen strafrechtlichen Fällen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Körperverletzung, ist ein Schlichtungsverfahren vor dem zuständigen Schiedsamt sogar vorgeschrieben.
Gemessen an diesen Aufgaben fordert der Gesetzgeber, dass die Schiedsperson von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten her besonders geeignet sein muss. Sie soll mindestens 30 Jahre alt sein und innerhalb der Verbandsgemeinde Unkel wohnen.
Die Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, aus welcher die Schiedsperson auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates von dem Direktor des Amtsgerichtes Linz für die Dauer von fünf Jahren ernannt wird.
Interessenten für das Schiedsamt können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Fachbereich Zentrale Verwaltungsaufgaben bewerben.
Das entsprechende Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Frau Senk, Zimmer 2.04, oder auf unserer Homepage unter www.vgvunkel.de. Weiterführende Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.bds-rheinland-pfalz.de.
Die Bewerbungsformulare sind bis zum 31.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel einzureichen.