Mitteilungen von Wählergruppen und Parteien bleiben innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen auf Terminankündigungen im Fließtext beschränkt.
Im Hinblick auf die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 hat diese Frist mit der aktuellen Kalenderwoche 18 begonnen.
Wir behalten uns Streichungen und/oder Kürzungen vor und bitten um Verständnis.