der Vorschlagslisten der Gemeinden zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028
Die von den Ortsgemeinderäten Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach sowie vom Stadtrat der Stadt Unkel aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 liegen gem. § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit von Montag, den 15.05.2023 bis Dienstag, den 23.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie donnerstags, von 14:00 Uhr - 18:30 Uhr) bei der Verbandsgemeinde Unkel, Linzer Straße 4, Zimmer 2.04, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Vorschlagsliste der jeweiligen Gemeinde kann -nach vorheriger Terminabsprache- auch bei den Ortsgemeinden sowie der Stadt Unkel unter folgenden Adressen eingesehen werden:
| Gemeindebüros: | Öffnungzeiten: |
| Ortsgemeinde Bruchhausen Waldstraße 31, 53572 Bruchhausen | montags 18:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| Ortsgemeinde Erpel Frongasse 1, 53579 Erpel | montags und donnerstags von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| Ortsgemeinde Rheinbreitbach Obere Burg, 53619 Rheinbreitbach | montags, dienstags und donnerstags von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Stadt Unkel Linzer Straße 2, 53572 Unkel | montags - donnerstags von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Nach § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann jedermann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist (also bis spätestens 31.05.2023) schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung/Ortsgemeinde mit der Begründung Einspruch erheben, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden sollten.