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Wochen-Kurier Verbandsgemeinde Unkel
Ausgabe 2/2023
Aus den Gemeinden
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Jahresabrechnung 2022 Gartenwasser (Zwischenzähler)

Das Abwasserwerk bittet alle Bürger, die über einen angemeldeten Gartenwasserzähler verfügen, den aktuellen Stand bis spätestens 31.01.2023 schriftlich per Antrag mitzuteilen.

E-Mail: wambach@vgvunkel.de, Fax: 02224/1806-748

Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite www.vgvunkel.de unter Rathaus > Bürgerservice > Formulare > Meldung Stand Gartenwasserzähler

Bitte achten Sie auch auf den Ablauf der Eichfrist (6 Jahre). Die Gartenwasserzähler sind rechtzeitig auszutauschen und müssen demnach neu angemeldet werden.

Tel.: 02224/1806-62, Fax: 02224/1806-762, E-Mail: henn@vgvunkel.de

Hinweise zum Einbau und zur Benutzung des Gartenwasserzählers:

• Der Gartenwasserzähler wird nicht durch das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel eingebaut.

• Die Montage muss durch einen für fachliche Arbeiten an Trinkwasserinstallationen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.

• Die Einbaustelle des Gartenwasserzählers muss frostsicher im Gebäude gewählt werden (aufgeschraubte Gartenwasserzähler auf der Außenzapfstelle sind nicht zulässig).

• Nur geeichte Wasserzähler dürfen eingebaut werden und müssen nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ausgetauscht werden.

• Nach erfolgreichem Einbau ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel davon in Kenntnis zu setzen (telefonisch, persönlich oder per E-Mail), sodass eine Abnahme durch das Abwasserwerk erfolgen kann.

• Nach erfolgreicher Abnahme des Gartenwasserzählers ist die Mitteilung über die nicht eingeleitete Schmutzwassermenge jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres eigenständig mittels Formular an das Abwasserwerk zu übermitteln.

• Das Befüllen eines Pools kann nicht angerechnet werden, da das Wasser durch die Nutzung in seiner Beschaffenheit verändert wurde und somit Abwasser darstellt.

• Auf eine Verwaltungsgebühr wird verzichtet.