In vielen Kommunen im Kreis werden in diesem Jahr die Haushalte deutlich später verabschiedet als sonst üblich. Der Grund hierfür ist, dass viele Gemeinden sich den Anforderungen des Landes Rheinland-Pfalz, die Steuern zu erhöhen, widersetzt haben. Das Land hat die sogenannten Nivellierungssätze für die Steuersätze der Gemeinden deutlich erhöht. Für die Kommunen hat dies zwei bemerkenswerte Folgen. Einerseits erhalten Sie bei einer Nichtanpassung ihrer Steuersätze an das vom Land gewünschte Niveau keine Fördermittel des Landes. Andererseits werden die kommunalen Umlagen für den Kreis und die Verbandsgemeinden so errechnet, als ob die abführenden Kommunen die Steuersätze angepasst haben. Das heißt konkret, wir in Bruchhausen müssten Beträge nach Unkel und nach Neuwied abführen, die wir gar nicht über Steuern vereinnahmt haben. Deshalb hat sich der Ortsgemeinderat nach intensiven Beratungen entschlossen, die Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer auf das Nivellierungsniveau zu erhöhen. Doch dieser Haushalt wurde von der Unteren Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung nicht genehmigt, sondern vielmehr beanstandet. Ab diesem Zeitpunkt wurde weiterer Druck aufgebaut, insbesondere die Grundsteuer B weiter auf 520 v.H. zu erhöhen. Der Hebel hierfür ist der Kommunale Entschuldungspakt, an dem Bruchhausen teilnimmt. Durch Änderungen im Gemeindehaushaltswesen wird ein Zusammenhang zwischen der erfolgreichen Teilnahme am Entschuldungspakt und weiteren Steuererhöhungen hergestellt, die uns und anderen Kommunen letztlich keine Wahl gelassen haben. Insofern fiel dem Ortsgemeinderat die Entscheidung, die Steuern weitergehend zu erhöhen, sehr schwer, sie war letztlich die einzige Möglichkeit, die Haushaltsgenehmigung zu erreichen und unsere finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren..
Wichtig ist aber auch: Das Land lässt den Kommunen nicht die notwendigen Mittel, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Wir sind vielmehr Geld- und Zuschussgeber von Verbandsgemeinde und Kreis, deren Haushalte sich ausschließlich durch Umlagen finanzieren, und deren Finanzhunger stetig steigt. Allein die Verbandsgemeindeumlage steigt von rd. 252.000,00 EUR im Jahr 2022 auf fast 500.000,00 EUR im Jahr 2023, mithin eine Verdoppelung. Die Kalkulation für 2024 sieht nicht wirklich besser aus. Der Grund hierfür ist unter anderem eine Erhöhung des Personals von 20 % bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Bereits zweimal ist das Land durch das Verfassungsgericht gezwungen worden, den kommunalen Finanzausgleich zu verbessern. Doch statt mehr Geld für die Kommunen bereitzustellen, reagiert das Land mit Umschichtungen im Landesfinanzausgleich. Einfach ausgedrückt: Das Landesfinanzausgleichsgesetz ist schlichtweg „kaputt“. Es erfüllt nicht mehr seinen Zweck. Dem Ortsgemeinderat ist es wichtig, dass unsere Vorgehensweise für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist und dass deutlich wird, dass uns diese Entscheidung sehr schwergefallen ist. Wir haben immer noch die zweitniedrigsten Steuersätze in der Verbandsgemeinde Unkel, aber die Freiräume für aktive Politikgestaltung werden durch die unverantwortliche Vorgehensweise, allen voran, der Landesregierung immer weiter eingeschränkt.