Lange war es ruhig um die windhöffigen Liegenschaften der Ortsgemeinden in der VG Unkel. Nicht zuletzt die Energiekrise und auch die für den Klimaschutz notwendige Energiewende motivierte einen an diesen Flächen interessierten Windparkbetreiber dazu sein Konzept in den Ortsgemeinden im ersten Halbjahr 2023 vorzustellen.
Schnell wurde in den Ortsgemeinde- und Stadträten klar, dass man gegenüber möglichen Interessenten nur gemeinsam mit einem einheitlichen Angebot als Verhandlungsgrundlage auftreten kann.
Nicht zuletzt eine Informationsveranstaltung im Mai durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, an der viele Vertreter aus den Ortsgemeinde- und Stadträten sowie alle Bürgermeister teilnahmen, bestärkte die Ortsgemeinde- und Stadträte darin sich mittels eines Interessenbekundungsverfahrens den geeigneten Projektierer auszuwählen.
Da es hierzu vieler vorbereitender Abstimmungen und Ausarbeitungen bedarf einigte man sich am 03.08.2023 in einer großen Runde aller Ortsgemeinde- und Stadträte darauf, das ein Arbeitskreis, bestehend aus den jeweiligen Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden der Ortsgemeinde- und Stadträte dies federführend übernehmen soll.
Der Arbeitskreis konstituierte sich am 23.08.2023 unter der Sitzungsleitung von Günter Hirzmann, Bürgermeister der OG Erpel.
Aufgabe des Arbeitskreises Windkraft VG Unkel ist es den ökologischen und ökonomischen Nutzen der Anlagen für die Kommunen und für die Bevölkerung in einem Gesamtkonzept zu sichern. Die Arbeitspakete umfassen einen Solidarpakt, der zum Gegenstand hat die solidarische Verteilung der aus dem Betrieb des Windparks den Gemeinden zufließenden Mittel (Pachtzahlungen für genutzte Grundstücke, Finanzielle Beteiligung betroffener Gemeinden nach §6 EEG 2023, Gewerbesteuer) sicherzustellen.
Ferner werden hier im AK Windkraft VG Unkel zusammenfassend die Anforderungen an einen möglichen Windparkbetreiber formuliert, die dieser für einen Zuschlag durch die vier Ortsgemeinden zu erfüllen hat. Hier gilt es insbesondere die möglichen Risiken und Auswirkungen eines solchen Windparks zu erörtern und durch geeignete Anforderungen auszugleichen. Teil des Gesamtkonzepts ist auch die Festlegung in welchem Umfang mögliche finanzielle Beteiligungen von Ortsgemeinden und insbesondere von Bürgern (z.B. über Sparbriefe oder Schwarmfinanzierung) an den nicht unerheblichen möglichen Erträgen des Windparks durch einen Interessenten zu ermöglichen sind.
Es ist auch konkreter Auftrag an den Arbeitskreis Windkraft VG Unkel die politische Beteiligung aller Bürger der VG an diesem Gesamtkonzept zu realisieren.
Ziel ist es, bevor es zum Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben wird, in Informationsveranstaltungen den Bürgern dieses Gesamtkonzept zu erläutern und mögliche Verbesserungen einzuarbeiten. Abschließend werden die Bürger hierzu in Form eines Bürgerentscheides maßgeblich mitentscheiden, ob das Konzept akzeptabel ist.
Allen Beteiligten im AK Windkraft ist klar, dass die notwendige Akzeptanz für Windenergieanlagen entsteht aus a) dem Verstehen der Notwendigkeiten, b) der Vorgehensweise und c) den Erfordernissen der Energiewende. Dies will der AK sicherstellen.
Wichtig ist es dem AK Windkraft VG Unkel hierbei, Transparenz zu schaffen und eine offene Kommunikation zu pflegen. Dem AK Windkraft VG Unkel und den Gemeinden kommt hier die Rolle des Kooperationspartners und des Moderators zu, die zwischen den Projektentwicklern und Beteiligten auf der einen und den Bürgern auf der anderen Seite vermitteln. Darum sind Sie herzlich eingeladen auf die OG Räte oder Bürgermeister ihrer Gemeinde zuzugehen und dort ihre Anregungen aber auch Bedenken zu formulieren. Der Arbeitskreis freut sich über jeden Ihrer Beiträge.