Gemäß den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes habe ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rheinbreitbach darauf hinzuweisen, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung am 01.08.2025 beschlossen hat, auf die Auszahlung der Jagdpachtanteile zu verzichten und die Jagdpacht für gemeinwohlbezogene Zwecke zu verwenden. Als Einzelmaßnahmen wurden Kultur- und Naturschutzprojekte sowie die Förderung von Vereinen und Jugendorganisationen in unserer Gemeinde festgelegt.
Die Niederschrift der Versammlung liegt im Gemeindebüro (Obere Burg) ab sofort vier Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen während der Öffnungszeiten aus.