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Wochen-Kurier Verbandsgemeinde Unkel
Ausgabe 46/2023
Aus den Gemeinden
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1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahre 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 10.11.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der Öffnungszeiten (Mo- Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Di: 14.00 bis 16.00 Uhr, Do: 14:00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Zimmer 2.07, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rheinbreitbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an info@vgvunkel.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Rheinbreitbach, 13.11.2023 — Roland Thelen
 — Ortsbürgermeister