Aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform versendet die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel ab dem 1. Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümer in der Region.
Die Grundsteuer, die Städte und Gemeinden zur Finanzierung wichtiger Aufgaben wie der Infrastruktur und öffentlicher Einrichtungen beiträgt, wird in Deutschland grundlegend neu berechnet. Diese Änderung betrifft alle Grundstückseigentümer und resultiert aus einer Reform, die eine gerechtere und zeitgemäße Verteilung der Steuerlast zum Ziel hat. Der Hintergrund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung für veraltet erklärt hat.
Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger?
Alle Eigentümer von Grundstücken in der Verbandsgemeinde Unkel erhalten ab Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid, der die aktualisierte Berechnung berücksichtigt. Die Höhe der Grundsteuer kann sich dabei je nach Grundstück und Lage ändern. Auch das bisherige Kassenzeichen der jeweiligen Grundsteuer kann sich ändern. Daher kann es notwendig sein, bestehende SEPA-Mandate oder Daueraufträge entsprechend anzupassen. Um die genauen Auswirkungen für einzelne Haushalte abschätzen zu können, wird empfohlen, den neuen Bescheid aufmerksam zu prüfen und bei Fragen die Beratungsangebote der Verbandsgemeindeverwaltung zu nutzen.
Unterstützungsangebote und Informationen:
Bitte warten Sie zunächst die neuen Grundsteuerbescheide ab. Sodann unterstützen wir alle Betroffenen bei Fragen zur neuen Grundsteuerberechnung. Für persönliche oder telefonische Auskünfte steht Ihnen von der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel Herrn Ralf Bienentreu, Tel.: 02224 / 180634, bienentreu@vgvunkel.de, als zuständiger Ansprechpartner gerne zur Verfügung.