Mitteilungen von Wählergruppen und Parteien bleiben innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen auf Terminankündigungen im Fließtext beschränkt.
Im Hinblick auf die Landtagswahl am 22. März 2026 beginnt diese Frist ab der Kalenderwoche 7 (aktuelle Ausgabe Nr. 6).
Wir behalten uns Streichungen und/oder Kürzungen vor und bitten um Verständnis.