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Wochen-Kurier Verbandsgemeinde Unkel
Ausgabe 8/2025
Vereine und Verbände
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Traditionelles Verhaften der Großen Erpeler Karnevalsgesellschaft

Das Hohe Gericht 2024 v. l.: Andreas Schwager, Uwe Kochems, Werner Henneker, Hans J. Freund

Seit nunmehr 60 Jahren gehört das „Verhaften“ zur Karnevalstradition in Erpel. Die uniformierten Mitglieder der Großen Erpeler Karnevalsgesellschaft 1905 e.V. haben die Aufgabe, die Bevölkerung auf ordnungsgemäße Kostümierung, närrische Stimmung und festlich geschmückte Häuser zu überprüfen.

Am Samstag, den 01. März 2025, werden die Stadtsoldaten von Erpel, unterstützt von der Prinzengarde, Ehrengarde und dem Elferrat, auf die Suche nach verdächtigen Anwohnern gehen. Im Vorfeld des großen Karnevalszugs am Sonntag, den 02. März 2025, werden bei festgestellten Verfehlungen im Namen ihrer Tollität Prinz Andy I. Haftbefehle ausgestellt. Gründe für eine mögliche „Verhaftung“ können eine fehlende Kostümierung, unzureichende karnevalistische Dekoration des Hauses, das Nicht-Tragen eines verliehenen Ordens oder gar Griesgram und Mucketum sein. Auch frühere Verstöße werden in die Bewertung einbezogen.

Besonders schwerwiegende Vergehen führen die Delinquenten vor das „Hohe Gericht“, das im Verhaftungslokal „Om Maat“ tagt. In der Vergangenheit gelang es den Angeklagten oft, sich durch ein angemessenes „Schmiergeld“ beim Gericht oder der Infanterie freizukaufen. Ob das Hohe Gericht, bestehend aus Richter Werner Henneker, Hansi Freund, Uwe Kochems, Dieter Beschoner, Jörg Buchmüller und Andreas Schwager, auch in diesem Jahr wieder nachsichtig sein wird, zeigt sich ab 14:00 Uhr in der Gaststätte „Om Maat“, Marktplatz 6 in 53579 Erpel.

Um den Soldaten das „Verhaften“ zu erschweren, sind die Anwohner herzlich eingeladen, ihre Häuser für den Straßenkarneval mit Ortsfahnen, rot-weißen Wimpeln, Ballons und Clowns zu schmücken. Eine ausreichende Verpflegung der Soldaten und Garden wird ebenfalls gerne gesehen.