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Wochen-Kurier Verbandsgemeinde Unkel
Ausgabe 8/2026
Aus den Gemeinden
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von links Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff, Erster Beigeordneter Daniel Schmitz, BHAG-Vorstand Kersten Kerl, Stephan Reuter (Bereichsleiter Netzwirtschaft BHAG) und Karsten Fehr, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel.

Die Pläne der Stadt Unkel zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Hinterheide nehmen Fahrt auf. Die Kommune will das Projekt mit der Bad Honnef AG (BHAG) realisieren. Zur Regelung der Rahmenbedingungen für die Durchführung der Bauleitplanverfahren sowie zur Sicherstellung der vollständigen Kostenübernahme durch die BHAG sind ein Pachtvertrag zwischen der Stadt Unkel und der BHAG sowie ein städtebaulicher Vertrag zwischen den beiden Partnern und der Verbandsgemeinde (VG) Unkel abgeschlossen worden.

„Mit den Verträgen sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Ich hoffe, dass wir das Projekt in den kommenden drei Jahren realisieren können. Mit der BHAG haben wir einen erfahrenen regionalen Partner an der Seite“, sagt Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff. Karsten Fehr, Bürgermeister der VG Unkel, erklärt: „Mit dem nun geschlossenen Vertrag schaffen wir nach intensiver Vorarbeit eine klare und belastbare Grundlage für die Umsetzung des Projekts sowie die notwendigen planungsrechtlichen Schritte. Transparente Regelungen und eine saubere vertragliche Struktur sind entscheidend, damit ein Vorhaben dieser Größenordnung erfolgreich realisiert werden kann.“ „Als lokaler Energieversorger ist es unsere Kernaufgabe, die Erzeugung grünen Stroms konsequent auszubauen und so eine nachhaltige, unabhängige Energieversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Wir investieren nicht nur in moderne Technik, sondern aktiv in den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit unserer Region. Die BHAG leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Kommunale Wärmeplanung und die Klimaziele der Stadt Unkel“, sagt Kersten Kerl, Vorstand der Bad Honnef AG. Der städtebauliche Vertrag regelt die Verpflichtung der BHAG zur Übernahme der Planungs-, Gutachter-, Sach- und Rechtsberatungskosten, die Beauftragung der Planungs- und Fachbüros sowie die Zusammenarbeit zwischen Stadt, VG und BHAG. Mit dem Pachtvertrag wird sichergestellt, dass die Stadt das für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage vorgesehene Grundstück für die Nutzung durch die Pächterin vorhält. Die Stadt und die BHAG beabsichtigen, während der dreijährigen Laufzeit dieses Vertrages einen finalen Pacht- und Gestattungsvertrag zur Installation der Photovoltaik-Freiflächenanlage auszuhandeln und abzuschließen.