Bekanntmachung
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Haushalt der Ortsgemeinde Seelbach mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023-2024 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 12.01.2023 bis einschließlich 27.01.2023 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 419, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
zusätzlich
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Seelbach haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023-2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Seelbach.