Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Pohl |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 105 Ackerland, In der Krumm 63,60 ar |
Landwirte / Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Bekanntmachungsblattes „aktuell Bad Ems - Nassau“ bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Bad Ems -Untere Landwirtschaftsbehörde- schriftlich bekunden.