Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus hat die Bodenrichtwerte für den Landkreis Neuwied und für den Rhein-Lahn-Kreis zum 01.01.2024 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg sowie Nastätter Straße 31-33, 56346 Sankt Goarshausen eingesehen werden.
Nach § 196 Abs. 3, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Die Auskünfte können mündlich, schriftlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht derartiger Auskünfte richtet sich nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung.
Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2024) werden voraussichtlich ab März 2024 über das GeoPortal RLP als Online-Geoinformationssystem auch im Internet bereitgestellt sein. Im kostenfreien Basisdienst kann u.a. die Bodenrichtwertkarte mit Zonenabgrenzung und dem Bodenrichtwert jedoch ohne die Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks eingesehen werden. Der entsprechende Dienst ist unter www.geoportal.rlp.de erreichbar.
Der Inhalt der Öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Adresse https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.