Der Haushalt der Ortsgemeinde Misselberg mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025-2026 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 15.01.2025 bis einschließlich 29.01.2025 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| Montag bis Freitag | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| zusätzlich | |
| Montag und Dienstag | von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Misselberg haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025-2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Misselberg.