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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 1/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Misselberg - Haushalt der Ortsgemeinde Misselberg für das Haushaltsjahr 2025-2026; hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Bekanntmachung

Haushalt der Ortsgemeinde Misselberg für das Haushaltsjahr 2025-2026

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Haushalt der Ortsgemeinde Misselberg mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025-2026 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 15.01.2025 bis einschließlich 29.01.2025 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

Montag bis Freitag

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich

Montag und Dienstag

von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Misselberg haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025-2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Misselberg.

Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau