Am Donnerstag, den 27.03.2025, um 18.00 Uhr findet im Ratszimmer in Seelbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Seelbach statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Finanz- und Kassenberichte; Entlastung des Jagdvorstands |
| 2. | Antrag zur Auszahlung des anteiligen Reinertrags an einen Jagdgenossen |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung |
| 4. | Neuwahl des Jagdvorstands |
| 5. | Verschiedenes |
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Jagdgenossen. Jagdgenosse ist jeder Grundeigentümer der Flächen, auf denen die Jagd im Jagdbezirk Seelbach stattfinden könnte.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Jagdgenossen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.