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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 11/2024
Behördliche Nachrichten
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des Landrats zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des

Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters -

Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats -

Verbandsgemeinderats - Kreistages - und am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers -

Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein erhalten.

Bad Ems, den 27.02.2024
Jörg Denninghoff
Landrat, zugleich Kreiswahlleiter