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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Zwischenzeitlich sind die Bescheide bezüglich der Grundsteuer B den Bürgerinnen und Bürgern zugegangen.

Nach der bundesweiten Reform hat das Finanzamt für jedes betroffene Grundstück einen neuen Messbetrag bestimmt. Dieser ist maßgeblich für den zu zahlenden Betrag verantwortlich und hierauf hat die Ortsgemeinde keinerlei Einfluss(!)

In der Folge haben viele Gemeinden – so wie auch Arzbach – ihren Hebesatz so angeglichen, dass die sogenannte Aufkommensneutralität erreicht werden kann, nach der Reform die Einnahmen der Gemeinden also weder höher noch niedriger sein sollen als vorher.

Stellt sich die Frage für den/die Einzelne/n, wie genau sich diese Angleichung des Hebesatzes seitens der Ortsgemeinde (Arzbach) in Euro und Cent ausgewirkt hat.

Das kann jeder selbst ganz einfach feststellen.

Schritt 1:

Man nimmt den neuen vom Finanzamt festgelegten Messbetrag (dieser steht auf dem jetzt zugestellten Bescheid) und multipliziert diesen mit 465% - also dem bisherigen(!) Hebesatz der Ortsgemeinde Arzbach.

Schritt 2:

Den errechneten Betrag stellt man jetzt einfach dem tatsächlich zu zahlenden Betrag nach dem neuen Grundsteuerbescheid gegenüber.

Fertig!

Die Differenz ist der Anteil, der durch die Angleichung des Hebesatzes der Ortsgemeinde Arzbach bewirkt wird.

Der gesamte Rest wird durch den Messbetrag (Finanzamt) ausgelöst, auf den die Ortsgemeinde keinen Einfluss hat.

Dies nochmal zur Info, um den Gesamtbetrag der Grundsteuer B richtig einordnen zu können.

Klaus Poetzsch
Ortsbürgermeister