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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bebauungsplan "Am Steinkopf" der Ortsgemeinde Singhofen

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der vom Rat der Ortsgemeinde Singhofen in der Sitzung am 10.02.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, des oben bezeichneten Bebauungsplanes, liegt mit Textfestsetzung und Begründung zu jedermanns Einsichtnahme vom 26.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden - Singhofen - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

montags - mittwochs

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

freitags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die Begründung zum Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie der Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB, enthält unter anderem Ausführungen zu:

Schutzgut Boden/Fläche

-

Aussagen zu Lage, Relief, Geologie und Bodenart

-

Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Wasser

-

Aussagen zum Wasserhaushalt des Gebietes

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

-

Erläuterung der geplanten Gebietsentwässerung

Schutzgut Luft und klimatische Faktoren

-

Aussagen zum Lokalklima

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft

-

Aussagen zur Bestandssituation

-

Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie Ausführungen zu anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z.B. Natura 2000-, FFH- u. VSG)

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Erfassung und Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Ermittlung/Bewertung artenschutzrechtlicher Belange

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

-

Aussagen zur Bestandssituation

-

Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen

-

Aussagen zur aktuellen Bestandssituation

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Erläuterungen zum Immissionsschutz und zur Emissionsvermeidung

Angaben zur Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung und zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern

Schutzgut Sachwerte und kulturelles Erbe

-

Aussagen zur Bestandssituation

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Ausführungen zu Denkmalschutz und Archäologie

Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:

  • Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung des städtebaulichen Planvorhabens
  • Ermittlung und Bewertung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen und Summationswirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring des Plan-Vorhabens)
  • Zusammenfassung des Umweltberichts in allgemein verständlicher Form

Folgende Fachgutachten bzw. ergänzende Auswertungen mit umweltrelevanten Informationen liegen im Beteiligungsverfahren vor:

  • Biotop- und Nutzungstypenplan M. 1:1.000, Karst Ingenieure GmbH, Stand 06.01.2025:
  • Detaillierte Erfassung und Kartierung der Biotoptypen im Plangebiet (überwiegend anthropogen bedingte Biotope, vor allem Ackerflächen, zum Teil Einsaat-Ackerbrache; kein Nachweis von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen).
  • Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Natura 2000-Gebietes und nicht in räumlich relevanter Nähe zu einem solchen (Das nächste Natura 2000 Gebiet, das FFH-Gebiet Lahnhänge liegt ca. 465 m entfernt von der geplanten Bebauung und ca. 290 m entfernt von der geplanten Fläche für die Regenwasserrückhaltung.)
  • Schallprognose gemäß DIN 18005 bezüglich der Bundesstraße B 260, Karst Ingenieure GmbH

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.

Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:

- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, Bad Ems, 19.01.2022:

Hinweise zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, einschließlich geplanter Rückhaltung mittels Zisternen und Ableitung in ein zentrales Regenrückhaltebecken; Empfehlung zur Prüfung der Bodenbeschaffenheit für die Versickerung; Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund; Hinweis auf erhöhtes Radonpotenzial im Baugrund und Empfehlung präventiver Schutzmaßnahmen

- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Naturschutzbehörde, Bad Ems, 19.01.2022:

Empfehlung zur Erhaltung bestehender Gehölze; Anregungen zur Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Anforderung der digitalen Erfassung der Kompensationsmaßnahmen für das Landessystem KSP.

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 22.12.2021:

Hinweise zur Einhaltung eines Mindestabstands des Regenrückhaltebeckens zum Dermbach; Erforderlichkeit wasserrechtlicher Erlaubnisse für die Versickerung und Einleitung von Niederschlagswasser; Berücksichtigung der Starkregengefährdung durch geeignete planerische Maßnahmen.

- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 20.12.2021:

Hinweise zur Einstufung des Plangebiets als archäologische Verdachtsfläche sowie Möglichkeit archäologischer Funde bei Bodeneingriffen, Hinweise auf die Anzeige- und Meldepflichten nach dem Denkmalschutzgesetz.

- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 26.01.2022:

Hinweise auf die Lage des Plangebiets innerhalb erloschener Bergwerksfelder; keine aktuellen Bergbauaktivitäten bekannt; Empfehlung zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bei möglichen Indizien für historischen Bergbau; allgemeine baugrund- und bodenschutzrechtliche Hinweise gemäß einschlägiger Normen.

- Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez, 20.12.2021:

Hinweis auf die verkehrliche Erschließung über die „Schwimmbadstraße“; Verweis auf die Verantwortung der Bauleitplanung für die Umsetzung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Hinweis auf die Verkehrsbelastung der B 260 und K 14.

- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Montabaur, 17.01.2022.

Hinweise auf § 15 (3) BNatSchG i.V.m. § 7 LNatSchG zur Vermeidung zusätzlicher Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen; Empfehlung zur bevorzugten Umsetzung produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen (P-I-K).

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 12.01.2022:

Empfehlung zur frühzeitigen Abstimmung mit betroffenen Landwirten; Hinweise zur vorrangigen Prüfung von Kompensationsmaßnahmen ohne Entzug landwirtschaftlicher Flächen; Verweis auf produktionsintegrierte Maßnahmen als Alternativen.

- Forstamt Lahnstein, 16.12.2021:

Hinweise auf mögliche Gefährdung durch umstürzende Bäume und Waldbrände bei naher Bebauung an Waldflächen; Empfehlung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 25-35 m zu Waldflächen; Hinweis auf die Notwendigkeit technischer Maßnahmen zur Vermeidung von Funkenflug bei Feuerungsanlagen mit Feststoffen.

- Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau, Bad-Ems, 01.01.2022:

Hinweis auf die geplante Erschließung des Gebiets über das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz; Empfehlung zur Abstimmung mit der SGD hinsichtlich einer möglichen Anpassung des Regenüberlaufbeckens; Verlegung der Trinkwasserleitung in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen vorgesehen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB sind keine umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Singhofen.

56130 Bad Ems, 10. März 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister

Anlage: Katasterausschnitt mit räumlicher Abgrenzung des Geltungsbereiches