Bekanntmachung
hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Rat der Ortsgemeinde Fachbach in der Sitzung am 28.02.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt mit Textfestsetzung und Begründung zu jedermanns Einsichtnahme vom 03.04.2023 bis einschließlich 20.04.2023 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden - Fachbach - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Zulässigkeit vorzubringender Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB begrenzt auf die nach durchgeführter Offenlage vom 12.09.2022 bis 12.10.2022 erfolgten Änderungen bzw. Ergänzungen bezüglich der Festsetzung zum Schallschutz.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Fachbach.