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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushalt der Ortsgemeinde Becheln für das Haushaltsjahr 2024;

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der 1. Nachtragshaushalt der Ortsgemeinde Becheln mit Nachtragshaushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner

vom 25.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024

öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

Montag bis Freitag

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich

Montag und Dienstag

von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Becheln haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Becheln.

Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau