Für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau regelt die Gefahrenabwehrverordnung vom 27.06.2019 u. a. die Pflichten beim Ausführen von Hunden.
Innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur angeleint ausgeführt werden. In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen oder Wasserbecken baden zu lassen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Halter und Führer müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass eine Nichtbeachtung der Verhaltensregeln ggf. mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Im Interesse der Gefahrenvermeidung und eines guten Miteinanders bittet die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau um Beachtung und Rücksicht.